Stellungnahmen/Gutachten
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1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.449)
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Korrekturen der Widerrufsregelungen und Klarstellungen zur elektronischen Widerrufsfunktion.
Es ist insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich, rechtssicher festzustellen, ob bestimmte Nachhaltigkeitssiegel von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Nötig ist eine öffentliche und transparente Positivliste, die von der Bundesregierung erstellt und auf einer ihrer Webseiten einsehbar ist. In dieser Liste sollten sämtliche Nachhaltigkeitssiegel aufgezählt werden, die im Sinne von Nr. 2a des Anhangs zum UWG-E als von staatlichen Stellen festgesetzt anzusehen sind. Damit einhergehen sollte auch eine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Meldung an die Bundesregierung, sofern sie an der Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln beteiligt sind. Der Referentenentwurf ist entsprechend nachzubessern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beabsichtigt, die bei ..., ...Widerrufsfunktion (§ 356a BGB-E) Mit § 356a BGB-E wird..., ... (§ 356a Absatz 1 Satz 1 BGB-E) Gemäß § 356a Absatz 1 Satz 1 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...gemäß § 356a Absatz 1 Satz 2 BGB-E gut les-bar mit „Vertrag..., ... (§ 356a Absatz 1 Satz 3 BGB-E) Laut § 356a Absatz 1 Satz 3 BGB-E muss die Widerrufsfunktion..., ...Datenerfassung (§ 356a Absatz 2 BGB-E) Die Widerrufsfunktion..., ... 3 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...4 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E bereitstel-len müssen..., ...in § 356 Absatz 3 Satz 1 BGB führt eine unterlassene..., ...ge-tretenen § 357a Absatz 2 BGB dar, mit dem der Wortlaut..., ...genommen (§ 357 Absatz 8 BGB a. F.), verweist § 357a Absatz 2 BGB ZDH 2025 Seite 7 von 11..., ...Neuregelung in § 357a Absatz 2 BGB bestehen bei gemischten..., ...Widerrufsvorschriften im BGB fortführt, denn in gleicher..., ...Korrektur des § 312g Abs. 2 BGB genutzt werden. Darüber..., ...Stelle die in § 357a Absatz 2 BGB bereits erfolgte und in..., ...müssen in § 312g Absatz 2 BGB weitergeführt werden, um...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Der VDMA setzt sich seit langem für eine Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein, das in Deutschland viel zu restriktiv geregelt ist. Ziel ist es, ein „level playing field“ mit anderen Rechtsordnungen herzustellen und dadurch der Flucht in andere Rechtsordnungen entgegen zu wirken, das deutsche Recht wettbewerbsfähiger zu machen und den Unternehmen mehr Vertragsfreiheit einzuräumen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesänderung I. In § 305 BGB wird folgender neuer Absatz..., ... II. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst..., ...Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB) mit den Worten ausgedrückt..., ... des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB lautet der-zeit wie folgt..., ...Vorschriften (§§ 305 und 310 BGB) ausgearbeitet. Bevor diese..., ...Begründung zu § 305 Abs. 1a BGB neue Fassung In § 305 BGB wird folgender Absatz 1a..., ... 1. Die derzeit in § 305 BGB enthaltene Definition von..., ...Gemäß § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegen AGB nur dann nicht..., ...Absatz 1a in § 305 Abs. 1 BGB trägt diesen Umständen ..., ...der in § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB enthalten ist, nämlich ..., ...dem in § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten Anwendungsbereich..., ...vgl. § 305 Abs. 1a Satz 3 BGB neue Fassung). 3. Im B2B-Bereich..., ...Begründung zu § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB neue Fassung § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst..., ...berücksich-tigen.“ 1. § 310 Abs. 1 BGB enthält die maßgeblichen..., ...überraschenden Klauseln nach § 305c BGB bleibt aber unberührt. ..., ... des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt ebenfalls unberührt..., ...Neuformulierung des § 310 BGB wäre damit auch ein wichtiger..., ...Europäisierung und Modernisierung des BGB. Frankfurt am Main im ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Reparatur gemäß § 479 a BGB muss auch privaten Leasing-Nehmern zustehen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 27.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen: Gemäß § 479a BGB-E soll das Recht auf Reparatur..., ...folgende Änderung des § 479 BGB-E vor: „§ 479a Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB •Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, •rückzahlbar während ..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pactasuntservanda -Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. •Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse (§490 Abs. 2 S. 2 BGB): −Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pacta sunt servanda Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse ( §490 Abs. 2 S. 2 BGB): • Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mietminderungsrecht nur auf Kaltmiete beziehen
Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht
Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Le- benswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr ge- recht. Es bedarf daher der Änderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1598 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2 BGB…. auch gilt, wenn die Anerkennung..., ...Zustimmung. Artikel 2 § 1598 BGB n.F. § 1595 BGB beinhaltet..., ...Formulierungen des § 1598 BGB-E positiv formuliert als..., ...weiterer Absatz im § 1595 BGB integriert werden. Artikel...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von unsachgerechten Eingriffen in die Privatautonomie durch Beschränkungen von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
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Zu Regelungsvorhaben: