Stellungnahmen/Gutachten
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18.530 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.530)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundeshaushaltsgesetz soll über die über- und mehrjährige planungssichere Bereitstellung ausreichender Finanzmittel eine ausreichende Finanzierung des Erhalts-, Aus- und Neubaus der Verkehrsinfrastruktur sowie der Transformation des Verkehrssektors sicherstellen. Die Bedarfe der Ausbaugesetze und die inflationsgerechten Fortschreibungen der Finanzierungsvereinbarungen sind zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der RED III
Umsetzung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Erneuerbaren Energie Richtlinie 2018/ 2001 (RED III), die auf eine Beschleunigung der Verfahren zum Ausbau der Offshore-Windenergie und Stromnetze abzielen, in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: RWE am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der MEW e.V. verfolgt das Ziel, dass mittelständische Tankstellenunternehmen sowie freie Partnertankstellen von der Pflicht des zwingenden Ausbaus der Elektroladeinfrastruktur ausgenommen werden, da die Investitionen aus betriebswirtschaftlicher Sicht in keinem ökonomisch gesunden Verhältnis zu den Erlösen stehen.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der MEW e.V. setzt sich für eine Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein. § 60 des EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Energiesteuerentlastungsanspruch des Mineralölhändlers im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Fortbestand dieser Vorschrift ist besonders für den mittelständischen Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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02.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Version 3.0.0 der technischen Spezifikation des Implantateregisters (IRD)
Ende März hat das Referat 126 „Implantateregister Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit die Request-for-comments-Version 3.0.0 der technischen Spezifikation veröffentlicht. Sie soll als Basis für die Version, die Mitte Juli 2024 herausgegeben und für das Folgejahr 2025 verbindlich sein wird dienen. Der bvitg nimmt hierbei Stellung zu den technischen Spezifikationen zu Meldung, Korrektur und Stornierung von implantatbezogenen Maßnahmen mit Brustimplantaten, Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie Aortenklappen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Version 3.0.0 der technischen Spezifikation des Implantateregisters (IRD)
Ende März hat das Referat 126 „Implantateregister Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit die Request-for-comments-Version 3.0.0 der technischen Spezifikation veröffentlicht. Sie soll als Basis für die Version, die Mitte Juli 2024 herausgegeben und für das Folgejahr 2025 verbindlich sein wird dienen. Der bvitg nimmt hierbei Stellung zu den technischen Spezifikationen zu Meldung, Korrektur und Stornierung von implantatbezogenen Maßnahmen mit Brustimplantaten, Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie Aortenklappen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)
Gefordert wird eine Harmonisierung mit dem Krankenhaustransparenzgesetz und eine Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder. Datenschutz, Pseudonymisierung und die Beteiligung relevanter Institutionen wie Landesbehörden und Vertrauensstellen müssen präziser definiert werden. Für eine effektive Umsetzung des Gesetzes ist es notwendig, dass Maßnahmen wie die Entwicklung und Implementierung geeigneter DRG-Grouper und Instrumente zur Erfassung und Lenkung von Daten zeitnah erfolgen. Die Industrie als Bereitstellerin für die umzusetzenden Lösungen ist einzubeziehen. Es muss eine Klarstellung bei Mindestvorhaltezahlen mit den bereits existierenden Mindestmengenregelungen gemäß der Mindestmengenverordnung (Mm-RL) erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Referentenentwurfes zur GIGV
Das KIG sollte bestehende Marktlösungen fördern und nicht eigene Softwarekomponenten entwickeln. Bei der der Entwicklung von Informationsmodellen und Referenzarchitekturen sollte die Industrie von Beginn an fachlich mit einbezogen werden. Keine Abkehr von der aktuellen Aufgabenverteilung und Governance. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft muss konkretisiert werden. Ausschluss von Befangenheiten und Interessenkonflikte bei Beauftragungen durch das KIG. Im Expertengremium sollten Mehrheits- und Souveränitätsaspekte gewahrt sowie demokratische Wahlen ermöglicht werden. Bei Akkreditierungsverfahren sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spezifikation der Schnittstelle für Dritte zum 116117-Terminservice gemäß §370a, Absatz 2, SGB V
Lösungen wie Patientenportale und Kalendersysteme für die ambulante Versorgung sollten in der aktuellen Entwicklung ausreichend mitgedacht werden. Einbezug der technischen Kompetenz der Gesundheits-IT-Industrie sollte über die alleinige Kommentierung der Schnittstelle hinaus, bei der gemeinsamen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen und Ausarbeitung der Verfahrensordnung der KBV einbezogen werden. Soweit Ärzt:innen bereits ein privates Patientenportal nutzen, sollte die Schnittstelle dazu in der Lage sein, die eTS-Slots beidseitig zu synchronisieren. Es sollte vermieden werden, dass Termine doppelt über verschiedene Systeme vergeben werden. Zudem sollte Flexibilität bei der Integration und Nutzung sichergestellt sowie keine Gebühren für die Nutzung der Schnittstelle erhoben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung LuftSiG für anteilige staatliche Finanzierung der Kosten von Luftsicherheitskontrollen
Im Rahmen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens der Bundesregierung soll mit vorliegender Gesetzesänderung in §17a LuftSiG eine Regelung aufgenommen werden, die es dem Staat ermöglicht, abweichend vom Kostendeckungsprinzip, aus Gründen des öffentlichen Interesses eine ermäßigte Luftsicherheitsgebühr festzusetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: