Stellungnahmen/Gutachten
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18.532 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.532)
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom BA unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom BA unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
-
27.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Medizinforschungsgesetzes hinsichtlich der AMNOG-Leitplanken
Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Leitplanken sowie der Kombinationrabatt bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patienten ankommen. Alexion setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Gesetzes diese innovationshinderlichen Maßnahmen im Sinne einer guten Versorgung für die Patienten angepasst werden und Innovationen im Erstattungssystem Anerkennung finden.
- Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichberechtigter Zugang der Industrie zu qualitativ hochwertigen und verknüpften Daten
Im Rahmen der Implementierung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes setzt Alexion sich für einen gleichberechtigten und regelbasierten Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten, die Harmonisierung von Standards und eine schnelle Verknüpfung als Basis für Erforschung für innovative Therapien ein.
- Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung von Zuzahlungen in der ambulanten Heilmittelversorgung - Änderung § 61 SGB V
Zuzahlungen zu Heilmittelverordnungen für Versicherte über 18 Jahre in Höhe von 10 % der Kosten zzgl. 10,– € Verordnungsblattgebühr belastet Patientinnen und Patienten mit einem Bedarf an Heilmitteln überdurchschnittlich stark. Von daher wird die Abschaffung dieser Regelung zugunsten von Festbeträgen, z.B. analog zu der Zahlungsregelung bei Arzneimitteln gefordert.
- Bereitgestellt von: LOGO Deutschland e.V. Selbstständige in der Logopädie am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 18.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des LkSG zur Umsetzung der CSDDD in nationales Recht. Berücksichtigung des Angemessenheitsgrundsatzes bzgl. Sorgfaltspflichten, Effektiver Schutz der Menschenrechte und Umweltbezogener Rechte, keine wirtschaftliche und administrative Überforderung von KMU
- Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der europäischen NIS-2 Richtlinie
Ziel ist die Belastung insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen zu minimieren und eine Überregulierung von im Kontext der kritischen Infrastruktur irrelevanten KMU Unternehmen zu verhin-dern. Wichtig ist zudem die Einbeziehung des parallel laufenden Verfahrens zur Umsetzung KRITIS-DachG
- Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der EU-Kommission für einen reformierten Zollkodex der Union (COM(2023) 258 final) vom 17. Mai 2023 und dessen Auswirkungen für Zollvertreter und Logistikdienstleister. Ziel ist insbesondere, die Belastung von Zollspediteuren und Zollagenten zu minimieren und deren neue Rolle als Einführer mit erweiterter Haftung für nicht fiskalische Compliance-Regelungen zu verhindern. Zudem soll das bewährte AEO-Regime (Authorised Economic Operator) mit den damit verbundenen Vereinfachungen beibehalten und die Wirtschaft enger in den Reformprozess, z.B. in Expertengruppen, eingebunden werden.
- Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: