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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.561)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU hat beschlossen, dass große und mittlere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften künftig im Rahmen ihres Jahresabschlusses einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Der VDZ setzt sich nun für eine pragmatische Umsetzung der Regelungen ins Handelsrecht ein. So sollten aus Sicht des VDZ doppelte Berichtspflichten vermieden werden. Ferner sollte der Lagebericht erst zur Offenlegung in ein maschinenlesbares Format gebracht werden. Zuletzt fordert der VDZ, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte auch durch andere Berufsgruppen als lediglich Wirtschaftsprüfer zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist auch durch die EU-Richtlinie gegeben und sollte im Sinne einer 1:1-Umsetzung so erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 23.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDZ begrüßt jede Bestrebung der Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wirksames Instrument, welches die Akzeptanz von Vorhaben fördern kann. In diesem Fall ist jedoch zu befürchten, dass durch die neu eingeführte stärkere Formalisierung des Prozesses (Berichtspflichten noch vor der Antragstellung) zusätzlicher Aufwand entsteht, der Verfahren weiter ausbremst. Weiterhin fehlt eine Klarstellung, dass eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung keinen vorgezogenen Erörterungstermin darstellt. Der Gesetzgeber sollte bei der Revision des VwVfG aus Sicht des VDZ generell erheblich stärker auf die Umsetzung des „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern“ hinwirken.

    • Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 23.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 208/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
      2. BT-Drs. 20/11980 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir haben uns für die Vereinfachung der Bedingungen für Balkonsolar eingesetzt, die auch gekommen sind.

    • Bereitgestellt von: Klimaschutz im Bundestag e. V. am 22.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11180 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur grundlegenden Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze, die auch den realen Bedarf in der Gruppe der Erwachsenen berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 26.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung muss in Form einer Refinanzierung der Personalkosten für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) aufgenommen werden. Die Vergütung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist mindestens an die Inflation seit 2019 anzugleichen. Sie ist jedoch in Anbetracht des hohen Qualifikationsniveaus und der erbrachten Versorgungsleistungen eigentlich noch deutlich darüber hinaus anzuheben. Neben dem stationären Teil sind auch für den ambulanten Teil der psychotherapeutischen Weiterbildung zwingend gesetzliche Regelungen zur Finanzierung erforderlich.

    • Bereitgestellt von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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