Stellungnahmen/Gutachten
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23.002 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (23.002)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
REACH und Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit nutzen
Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
REACH und Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit nutzen
Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: