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439 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GWB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (439)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beschaffung (siehe §120a GWB/AVV Sozial und umweltbezogen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des Verbandes benachteiligt die vorgesehene Regelung jene Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, obwohl sie ihren Beschäftigten faire und marktgerechte Löhne zahlen. Die Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten, sind ohnehin beachtlich. Es besteht die Gefahr von bürokratischem Mehraufwand. Statt einer weiteren Regulierung über Tarifpflichten fordert der VdU eine gezielte Förderung frauengeführter Unternehmen sowie KMU in der öffentlichen Beschaffung. Noch immer bestehen in vielen Branchen gewachsene Strukturen, die den Zugang von Unternehmerinnen zu öffentlichen Aufträgen erschweren. Der Staat sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und seine Vergabepraxis so gestalten, dass Unternehmerinnen gestärkt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 16.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1941 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anerkennung, dass weiterhin Beschleunigung im Rahmen von Vergabeverfahren zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr aufgrund des Ernstes der Lage geboten und fundamentale Grundsätze des Vergaberechts, wie Wettbewerb, Transparenz und effektiver Rechtsschutz, dahinter zeitweise zurücktreten sollen. Bestehende Bedrohungslage rechtfertigt es, im Bereich Verteidigung und Sicherheit auf Sondersituation zu reagieren und befristet weitreichende Sonderregelungen vorzusehen. Klarstellung, dass diese Sonderregelungen aber weder ohne vorherige gründliche Überprüfung nach Ablauf der Befristung grundlos perpetuiert noch per se auf das allgemeine Vergaberecht übertragen werden dürfen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...346 AEUV in § 107 Abs. 2 GWB wird im Sinne der Verteidigungs..., ...Sicherheitsinteressen i. S. v. § 107 Abs. 2 GWB i. V. m. Art. 346 AEUV ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Initiative Konzernmacht beschränken hat dazu Vorschläge zur Fusionskontrolle und Ministererlaubnis, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz eingebracht (siehe BMWK-Webseite: Öffentliche Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts).

    • Bereitgestellt von: Initiative "Konzernmacht beschränken" am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...handlungsfähig zu bleiben. Die 11. GWB- Novelle sollte auf jeden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtsverordnung nach §113 GWB Die öffentliche Hand..., ...Eckpunkte für die in §113 GWB angelegte Vergabeverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bund und die Bundesländer sind aufgefordert, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) – bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären.

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 22.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Adressiert wird die Vereinfachung und bundesweite Vereinheitlichung des Unterschwellenvergaberechts. Der DAV bezieht sich auf die im Beschluss zur Staatsmodernisierung vom 4. Dezember 2025 vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Vergabeverfahren. Gefordert werden insbesondere ein einheitlicher Rechtsrahmen für Bund, Länder und Kommunen, die Beibehaltung und Vereinfachung der UVgO, einheitliche Formulare, interoperable Vergabeplattformen, harmonisierte Wertgrenzen sowie ein einheitlicher Rechtsschutz im Unterschwellenbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB bundesweit einheitlich ..., ...handhabenden Bestimmungen des § 132 GWB. Auch in weiteren Fällen...
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