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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.640)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich befürworten wir das Ziel der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und der Reduktion des Endenergieverbrauchs. Die gesetzgeberische Umsetzung der EED sehen wir aber äußerst kritisch. Es wäre wünschenswert gewesen, dass die Vorgaben der EED konsistent und dem offensichtlichen Willen des Richtliniengebers entsprechend in nationales Recht umgesetzt worden wären. Das Handwerk sieht zudem keine Notwendigkeit, die bestehende gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der Fachkompetenz von Energieauditorinnen und -auditoren durch den vorgelegten Referentenentwurf neu zu fassen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 244/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 18.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Zielsetzung, die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV) an die technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen anzugleichen, ist folgerichtig. Allerdings sehen wir in den Verschärfungen einiger Anforderungen, insbesondere an die Förderung von Biomasseanlagen, noch immer und zunehmend eine Diskriminierung des Energieträgers Biomasse/Holz, die die Umsetzung der Energiewende und die Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu behindern drohen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11646 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gemäß § 75 Abs. 3 Mindeststeuergesetz gibt das Bundesministerium der Finanzen den amtlich vorgeschriebenen Datensatz für die elektronische Übermittlung des Mindeststeuer-Berichts separat im Bundessteuerblatt bekannt. Die OECD hat im Juli 2023 den „GloBE Information Return (Pillar Two)“ veröffentlicht, so dass die entsprechenden Informationen grundsätzlich länderübergreifend einheitlich erfasst werden müssen, damit bei einem Austausch eine Vergleichbarkeit vorliegt. Damit ist der Handlungsspielraum auf nationaler Ebene eingeschränkt. Dennoch haben wir um Einbeziehung gebeten, um den bürokratischen Aufwand der Unternehmen so weit wie möglich zu minimieren. Aus unserer Sicht besteht insbesondere für große nationale Gruppen die Möglichkeit einer bürokratiearmen Umsetzung.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundesministerium der Finanzen hat am 12. Dezember 2023 die Neufassung des sehr praxisrelevanten BMF-Schreibens „Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen“ veröffentlicht, ohne den Verbänden vorab eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Wir haben daher die wesentlichen Fragen und Kritikpunkte unserer Mitglieder an das BMF übermittelt und darum gebeten, das BMF-Schreiben an den betreffenden Randziffern zu überarbeiten.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderungsbedarf besteht bei den gegebenen Möglichkeiten zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Während die EU-Richtlinie in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vorsieht und damit die Möglichkeit besteht, nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, sind im Referentenentwurf lediglich die Wirtschaftsprüfer genannt. Erwartet wird, dass hier dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt wird, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten. Die Überarbeitung der delegierten Rechtsverordnung ESRS und dabei die Begrenzung der in der Lieferkette anforderungsfähigen Datenpunkte auf den VSME wird für notwendig gehalten.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir haben die Erwartung: - dass der VSME-Entwurf sprachlich und inhaltlich gemäß unseren Vorschlägen weiterentwickelt und für alle berechtigten Anwender des VSME die Erfüllung des Basismoduls als ausreichend festgelegt wird. - dass CSRD / ESRS novelliert werden, wobei das VSME-Basismodul als Value Chain Cap festzulegen ist. - dass die Bankenaufsicht das VSME-Basismodul als ausreichend akzeptiert und ansonsten dauerhaft der Nutzung von Schätzungen bzw. Branchendaten insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen zustimmt. - dass auch in Transformationsförderprogrammen das VSME-Basismodul als Maßstab verankert wird. - dass die auf Basis des VSME ermittelten Daten keiner externen Prüfpflicht unterliegen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die wirtschaftspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre werden immens sein. Die Bundesregierung hat dies erkannt und die zentralen Handlungsfelder zur Stärkung des Standorts identifiziert. Allerdings bleibt das Nationale Reformprogramm 2024 weit hinter den Erfordernissen und Erwartungen der Wirtschaft zurück. Insbesondere bleibt unklar, wie die Investitionstätigkeit nachhaltig gestärkt werden sollen und die Rahmenbedingungen für die Energiewende aussehen werden. Die Abbauvorschläge bei den Bürokratielasten fallen nur wenig ambitioniert aus und drohen durch neue Vorgaben zu verpuffen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10825 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nationales Reformprogramm 2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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