Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.930)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Industrial Accelerator Act (IAA) ist ein überfälliges Signal für eine europäische Industriepolitik, die Prozessdekarbonisierung nicht nur fordert, sondern regulatorisch absichert. Der IAA kann Business Cases für CCUS absichern. Allerdings muss dafür das Ambitionsniveau erhöht werden.

    • Bereitgestellt von: Holcim (Deutschland) GmbH am 22.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Ausgestaltung der „RL zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch KSVs (FRL KSV)“ sowie der damit verbundenen Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Das Ziel ist es, die Zielgenauigkeit dieses Instruments für die Industrie zu optimieren. Konkret wird darauf hingewirkt, dass die technischen und ökonomischen Spezifika von Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS) – insbesondere die Berücksichtigung von Infrastrukturkosten für den Transport und Validierung von CCU-Verwertungspfaden–in den Förderkriterien und Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge (CCfD) sachgerecht abgebildet werden, um Investitionssicherheit für die Dekarbonisierung großindustrieller Anlagen zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: Holcim (Deutschland) GmbH am 22.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8290 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mastercard befürwortet FIDA als innovationsorientierten Rechtsrahmen, der den Zugang zu Finanzdaten verbessert und den Wettbewerb im Finanzsektor fördert. Zentrale Anliegen sind dabei klare Definitionen, regulatorische Kohärenz zur Gewährleistung von Rechtssicherheit sowie marktgetriebene und interoperable Datenteilungsmodelle.

    • Bereitgestellt von: Mastercard am 22.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus aktuellem Anlass wenden wir uns an Sie und die Bundesregierung: Zum zweiten Mal innerhalb von weniger als fünf Jahren explodieren die Energiepreise in Deutschland, mit dramatischen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die verfügbaren Einkommen der Bürger im Land. Die Energiemenge aus Abwärme, die wir jährlich u. a. in Industrie und Rechenzentren ungenutzt verschwenden, reicht aus, um die Hälfte der Gebäude in Deutschland zu beheizen. Ein wichtiger Ausweg aus der Dauerkrise ist, jetzt alles zu tun, um die Abwärme zu nutzen, und so die Energiekosten der Wirtschaft schnell und dauerhaft zu senken. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und insbesondere an Ihr Haus, die Nutzung der Abwärme als Standard in der deutschen Wirtschaft fest zu verankern.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 22.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
    • Adressatenkreis:
      • 20.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird angestrebt, bestehende Anforderungen an Energieeffizienz beizubehalten und gezielt weiterzuentwickeln. Dies umfasst insbesondere den Erhalt der Effizienz-Governance einschließlich verbindlicher Einsparziele und des Grundsatzes „Efficiency First“, die Beibehaltung von Verpflichtungen zu Energiemanagementsystemen (EnMS) und zur Nutzung sowie Meldung von Abwärme, sowie die Sicherung bestehender Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren. Zudem soll die Rolle von Energiedienstleistungen gestärkt und regulatorische Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 22.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
    • Adressatenkreis:
      • 17.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      "Die BMW Group schlägt eine De-Minimis-Grenze von 1 Tonne pro Lieferanten-Importeur und Berichtszeitraum vor und hat dazu mit ERCST ein Forschungsprojekt initiiert, um bis Ende 2026 eine wirksame Anpassung zu empfehlen. Die BMW Group fordert den Fokus aller Beteiligten auf die Erarbeitung einer dauerhaften Exportlösung zu richten, um die Herausforderungen in der Wettbewerbsfähigkeit zu adressieren. Die BMW Group fordert, dass Erweiterungen des CBAM Warenumfangs gezielt und evidenzbasiert erfolgen. Die BMW Group setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Verfügbarkeit und Kapazität akkreditierter CBAM-Verifizierer zeitnah und bedarfsgerecht auszubauen. Darüber hinaus fordert BMW eine klare Definition und praxisnahe Ausgestaltung von kundenspezifischen Verifikationsanforderungen,"

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 22.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      "Die BMW Group schlägt eine De-Minimis-Grenze von 1 Tonne pro Lieferanten-Importeur und Berichtszeitraum vor und hat dazu mit ERCST ein Forschungsprojekt initiiert, um bis Ende 2026 eine wirksame Anpassung zu empfehlen. Die BMW Group fordert den Fokus aller Beteiligten auf die Erarbeitung einer dauerhaften Exportlösung zu richten, um die Herausforderungen in der Wettbewerbsfähigkeit zu adressieren. Die BMW Group fordert, dass Erweiterungen des CBAM Warenumfangs gezielt und evidenzbasiert erfolgen. Die BMW Group setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Verfügbarkeit und Kapazität akkreditierter CBAM-Verifizierer zeitnah und bedarfsgerecht auszubauen. Darüber hinaus fordert BMW eine klare Definition und praxisnahe Ausgestaltung von kundenspezifischen Verifikationsanforderungen,"

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 22.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      "Die BMW Group schlägt eine De-Minimis-Grenze von 1 Tonne pro Lieferanten-Importeur und Berichtszeitraum vor und hat dazu mit ERCST ein Forschungsprojekt initiiert, um bis Ende 2026 eine wirksame Anpassung zu empfehlen. Die BMW Group fordert den Fokus aller Beteiligten auf die Erarbeitung einer dauerhaften Exportlösung zu richten, um die Herausforderungen in der Wettbewerbsfähigkeit zu adressieren. Die BMW Group fordert, dass Erweiterungen des CBAM Warenumfangs gezielt und evidenzbasiert erfolgen. Die BMW Group setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Verfügbarkeit und Kapazität akkreditierter CBAM-Verifizierer zeitnah und bedarfsgerecht auszubauen. Darüber hinaus fordert BMW eine klare Definition und praxisnahe Ausgestaltung von kundenspezifischen Verifikationsanforderungen,"

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 22.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      "Die BMW Group schlägt eine De-Minimis-Grenze von 1 Tonne pro Lieferanten-Importeur und Berichtszeitraum vor und hat dazu mit ERCST ein Forschungsprojekt initiiert, um bis Ende 2026 eine wirksame Anpassung zu empfehlen. Die BMW Group fordert den Fokus aller Beteiligten auf die Erarbeitung einer dauerhaften Exportlösung zu richten, um die Herausforderungen in der Wettbewerbsfähigkeit zu adressieren. Die BMW Group fordert, dass Erweiterungen des CBAM Warenumfangs gezielt und evidenzbasiert erfolgen. Die BMW Group setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Verfügbarkeit und Kapazität akkreditierter CBAM-Verifizierer zeitnah und bedarfsgerecht auszubauen. Darüber hinaus fordert BMW eine klare Definition und praxisnahe Ausgestaltung von kundenspezifischen Verifikationsanforderungen,"

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 22.04.2026
    • Adressatenkreis:
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