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191 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Reform der Notfallversorgung"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (191)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einer stimmigen Reform der Notfallversorgung und mit einer..., ...Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung plant derzeit..., ...werden, wie der Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf zur Reform der Notfallversorgung soll der Anspruch..., ...Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung sowie in den...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Ausgangslage..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung sieht vor,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppen: keine Relativierung der Anforderungen oder dauerhafte Abweichungen von der gemeinsamen Planungslogik - Onkochirurgische Eingriffe: keine zu differenzierte Betrachtung nach Leistungsgruppen bei onkologischer Zentren - Koordinierungsfunktion: Ausgestaltung mit klarem regionalen Bezug und Verbindung zur Versorgungsrolle - Vorhaltevolumen: je Land und Leistungsgruppe fallunabhängig ausgestalten - Auszahlung des Vorhaltebudgets: über einen Vorhaltefonds um Fehlanreizen entgegenwirken - Transformationsfonds: Schaffung Ausnahmeregelung im Rahmen des Wettbewerbsrechts und analoge Weiterentwicklung Strukturfonds - Notfallreform: zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem KHVVG, konsistente Einbindung der Notfallstufen und Koordinierungsfunktion

    • Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 23.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...NOTFALLREFORM Eine Reform der Notfallversorgung gehört zu den...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 11.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 05.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 20.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 17.03.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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