Stellungnahmen/Gutachten
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202 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (202)
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Mit Vorlage des Referentenentwurfs startet die Bundesregierung die Anpassung der deutschen Verpackungsgesetzgebung an die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Wir setzen uns für eine pragmatische, bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR in das deutsche Verpackungsrecht ein, die zudem alle Spielräume nutzt, um das Bestehen und die Wirtschaftlichkeit der Mehrweg- und Kreislaufverpackungssysteme der deutschen Getränkewirtschaft zu schützen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaft Deutscher Brunnen eG am 15.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Verpackungsrechts
Die Bundesregierung strebt eine Verbesserung der Stroffkreisläufe bei Verpackungen an. Ziel ist, dass Verpackungen insbesondere auch nach Kriterien der Recyclingfähigkeit bewertet werden und Inverkehrbringer gut rezyklierbarer Verpackungen nicht für etwaiges Nicht-Recycling in Anspruch genommen werden. Die Nutzung von Getränkeflaschen aus 100% rPET soll abgesichert werden, insbesondere durch verbesserten Zugang zu rücklaufendem Material. Verpackungsfreie und verpackungsvermeidende Verkaufsformen sollen bei der ökologischen Bewertung und bei etwaigen Quoten für als umweltfreundlich bewertete Verpackungen berücksichtigt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass etwaige Regelungen insbesondere zum chemischen Recycling oder Änderungen bei der Sammlung praktikabel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 31.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das VerpackDG dient der Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40)). Der Gesetzentwurf enthält u.a. Anreize für das Recycling von Verpackungen, die für die PVC-Wertschöpfungskette relevant ist.
- Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 25.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Anpassungsgesetz: praxisgerechte und bürokratiearme Ausgestaltung
Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf präziser gefasst wird und KMU-taugliche Kennzeichnungspflichten entfhält, keine zusätzlichen nationalen Belastungen geschaffen werden, die über die EU-Vorgaben hinausgehen und eine Verschiebung der neuen Pflichten bis 1. Januar 2027 möglich ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf Anpassung Verpackungsrecht (EU) 2025/40
PPWR sieht Mehrwegvorgaben für den Handel in Bezug auf Getränkeverpackungen vor. Danach müssen Endvertreiber von Verkaufsverpackungen für Getränke ab 1.1.2030 mindestens 10 Prozent dieser Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen innerhalb eines Mehrwegsystems bereitstellen. Ab 2040 gilt eine unverbindliche Mehrwegquote in Höhe von 40 Prozent. Diese Regelung sollte zum Anlass genommen werden, um in Deutschland die überholte Zielsetzung einer Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent aufzugeben.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Verpackungsrechts
IKEA Deutschland setzt sich dafür ein, dass langlebige, wiederverwendbare Gebrauchsgegenstände nicht derselben Einstufung unterfallen sollten wie kurzlebige Einwegverpackungen, deren Zweck sich in einer einmaligen Nutzung erschöpft. Eine solche Präzisierung würde die praktische Vollzugstauglichkeit erhöhen und die Zielsetzung der europäischen Verpackungsverordnung unterstützen, Wiederverwendung zu fördern.
- Bereitgestellt von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht
Am 11.02.2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40 vom 22.01.2024, EU-Verpackungsverordnung) in Kraft getreten. Wesentliche Vorschriften werden 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, d.h. am 12. August 2026, wirksam. Die Vorschriften gelten dann vielfach unmittelbar in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens-, Wirksamkeits oder Übergangsregelungen. Der Verband setzt sich für die 1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht ein. Mögliche zusätzliche Kosten und bürokratische Vorgaben möchte er verhindern
- Bereitgestellt von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 09.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Obst- und Gemüsebeutel sollen zukünftig verpflichtend kompostierbar sein
Artikel 9 der PPWR gibt den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, über die zukünftig europaweit verpflichtend kompostierbaren Anwendungen wie Obst- und Gemüseaufkleber, Teebeutel und Kaffeepads hinaus weitere Verpackungsanwendungen national verpflichtend kompostierbar zu machen, darunter sehr leichte Kunststofftragetaschen. Wir fordern in diesem Zusammenhang Obst- und Gemüsebeutel im Sinne der Kaskadennutzung entsprechend im nationalen Recht mit aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. am 05.12.2025
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: