Stellungnahmen/Gutachten
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18.740 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.740)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung beim CBAM erwirken
Sicherstellen, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks nicht unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Ggf. ist hierfür eine Klarstellung/Anpassung der bestehenden Regelungen notwendig.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungsverordnung (BEV)
Die Versicherer verfolgen auch bei der das Bürokratieentlastungsgesetz IV begleitenden Verordnung das Anliegen, sich für effiziente, schlanke und digitale Verfahren einzusetzen, die den bürokratischen Aufwand reduzieren. Dabei verfolgen die Versicherer nicht nur die bereits im Referentenentwurf vorgelegten Überlegungen, sondern auch die fortlaufenden Arbeiten in den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung für weitere Ergänzungen, etwa in der Fahrzeugzulassungsverordnung im Hinblick auf Versicherungskennzeichen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen
Die Verordnung regelt die Fortschreibung der Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen (v.a. SGB II, SGB XII, AsylbLG). Aus der Verordnung ergibt sich 2025 eine Nullrunde bei den Leistungen, zugleich argumentiert die Verordnung, dass es bei den Grundleistungen nach §3a AsylbLG Kürzungen geben muss. Die Stellungnahme kritisiert die Nullrunde bei den Grundsicherungsleistungen. Bis Ende 2025 gibt es für die Berechtigten kein Ausgleich für Kaufkraftverluste aufgrund der Inflation. Ebenso kritisiert die Stellungnahme, dass es Kürzungen bei den Grundleistungen nach §3a AsylbLG geben soll. Eine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung bei der Fortschreibung findet sich nicht. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an einer rechtlichen Zulässigkeit der Ungleichbehandlung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 453/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 - RBSFV 2025)
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BR-Drs. 453/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: