Stellungnahmen/Gutachten
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18.745 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.745)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzplanung, -ausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Vorschläge zur Kostensenkung der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist, die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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26.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger - beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS - bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme von Zulassungsbeschränkungen in gesperrten Bereichen der Bedarfsplanung
Streichung der Regelung des § 103 Absatz 2 Satz 4 SGB V zugunsten einer funktionierenden und einheitlichen Bedarfsplanung.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: