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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.770)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für eine Kreislaufwirtschaft mit effizienten Verfahren und verbindlichen Regeln für alle Marktteilnehmer ein. Diese Regeln müssen praxisnah gestaltet werden und zusammen mit der Marktüberwachung gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen (Level-Playing-Field) für alle Marktteilnehmer gewährleisten. Insbesondere die Produktion textiler Produkte für nachhaltige technische Anwendungen sollte Vorrang haben vor einseitiger Fokussierung auf die Kreislauffähigkeit und eine Rezyklateinsatzquote. Wir fordern Sorgfalt bei der Regulierung in der EU mit realistischen Zielvorgaben, messbaren Wirkungen und möglichst wenig Bürokratie sowie dies gleichermaßen bei nationalen Umsetzungen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 23.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einwirken auf BMJ / Bundesregierung, den Regierungsvorschlag für ein nationales Richtlinien-Umsetzungsgesetz zur CSRD in der Hinsicht zu ändern, das auch klassische Zertifizierungsgesellschaften zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zugelassen werden.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA begrüßt die Bemühungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung der Sanierung, sieht im aktuellen Gesetzesentwurf des BMJ jedoch nur einen kleinen Fortschritt. Der Ausschluss der Sachmangelhaftung war rechtlich möglich, wurde aber nicht ausreichend umgesetzt, was die Auswirkungen auf die Bautätigkeit fraglich macht. Der VDMA äußert Bedenken zur unklaren Abgrenzung zwischen Komfortstandards und anerkannten Regeln der Technik, die für Energieeffizienz, Gesundheit, Hygiene, Brandschutz, Barrierefreiheit und Trinkwasserqualität wichtig sind.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf regelt, wie die CO2-Fußabdrücke von E-Fahrzeugbatterien in der Herstellung berechnet werden. Dies kann als Grundlage für die zukünftige CO2-Berechnung anderer Komponenten dienen. Die vorgeschlagene Methodik sieht vor, Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikate (Herkunftsnachweise, HKN) für erneuerbare Energie nicht mehr anzuerkennen. Stattdessen soll die CO2-Intensität des nat. Netzes eines Erzeugerlandes berücksichtigt werden, wobei an Fabriken angeschlossene Anlagen ern. Energie eine Ausnahme darstellen. Es wird für eine Rückkehr zu der JRC-Methodik plädiert. Mit dieser Methodik sollen PPAs und HKNs zulässig sein, wenn sie hohe Standards erfüllen, in ein Reportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 29.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf regelt, wie die CO2-Fußabdrücke von E-Fahrzeugbatterien in der Herstellung berechnet werden. Dies kann als Grundlage für die zukünftige CO2-Berechnung anderer Komponenten dienen. Die vorgeschlagene Methodik sieht vor, Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikate (Herkunftsnachweise, HKN) für erneuerbare Energie nicht mehr anzuerkennen. Stattdessen soll die CO2-Intensität des nat. Netzes eines Erzeugerlandes berücksichtigt werden, wobei an Fabriken angeschlossene Anlagen ern. Energie eine Ausnahme darstellen. Es wird für eine Rückkehr zu der JRC-Methodik plädiert. Mit dieser Methodik sollen PPAs und HKNs zulässig sein, wenn sie hohe Standards erfüllen, in ein Reportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.09.2024

        • Bundesregierung:

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