Stellungnahmen/Gutachten
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635 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GEG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (635)
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Zu Regelungsvorhaben:
Innovative Technologie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss überarbeitet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: (1) Technologieoffene Förderpolitik: die Höhe der Förderung muss sich an der Höhe der CO2-Einsparungen orientieren (2) Das BEG muss neben Heiztechnologien für den Geschossbau auch innovative Hallenheiztechnologien für die Energiewende berücksichtigen, wenn diese hocheffizient und regenerativ betreibbar sind. (3) Modernste Infrarot-Hallenheizungen müssen gleichberechtigt werden: energieflexible IR-Technologien (z.B. Fair.AIdH-Technologie) sind mit der Wärmepumpe gleich zu setzen
- Bereitgestellt von: KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen am 05.08.2025
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat bereits in seiner ..., ...Die aktuelle Trennung im GEG/BEG nach Wohnbau und Nichtwohnbau..., ...Energie bezeichnet. Im GEG ist die Einsparung von ..., ...Hieraus folgt analog zum GEG, dass 80 % EE einer Primärenergieeinsparung..., ... 13 Novellierung von GEG und BEG Empfehlungen..., ... Die Novellierung von GEG und BEG zum Erhalt wichtiger..., ...derzeitigen Regelungswerk des GEG werden aktuell grundsätzlich..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Bundesförderung..., ...berücksichtigen: 1. Das GEG muss dynamisch auf die ..., ...Veraltete Normen dürfen im GEG nicht zwingend vorgeschrieben..., ...Versionsangabe muss aus dem GEG genommen und stattdessen..., ... Der aktuelle Verweis im GEG auf die Norm mit Stand ..., ...mit Versionsangabe mit dem GEG vorgeschrieben, was unpraktisch..., ...Wärmepumpe Es braucht im GEG die Aufnahme und im BEG..., ...Nichtwohngebäuden (NWG) im GEG nach: 1) NWG in Geschossbauweise...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dringliche energiepolitische Vorhaben und Reformen in der 21. Legislaturperiode
Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 30.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz..., ...anpassen: Schließlich sind im GEG und WPG verschiedene Anpassungen..., ...Gas-Verteilnetzbetreiber (§ 71k GEG) gelockert und KWK-Anlagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenerigegesetzes
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt den Rahmen für einen energieeffizienten und klimaneutralen Gebäudesektor in der Zukunft fest. Im Koalitionsvertrag sind Anpassungen an der Novelle aus der letzten Legislaturperiode sowie die Einführung von Treibhausgasemissionen als zusätzliche Kenngröße vorgesehen. Zudem führt die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zu Novellierungsbedarf des GEG. Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die EPBD vollständig und fristgerecht umgesetzt wird, die Anforderungen zum Einsatz von erneuerbaren Energien in neuen Heizungen und die pauschalen Erfüllungsoptionen beibehalten werden und der Gesetzgeber Planungs- und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer schafft.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die wichtigste..., ...Legislaturperiode sollte nur eine GEG-Novellierung durchgeführt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen
Förderrichtlinien BEG EM überarbeiten, damit sie auch Besonderheiten im Wohneigentum Rechnung tragen.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 25.04.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gasetagenheizungen in § 71n GEG i.V.m. § 711 GEG begonnen..., ...verweist auf § 3 Abs. 1 Nr. 33 GEG, wonach Wohngebäude „ein..., ...Schritte zur Umsetzung des GEG einzuleiten, und hierzu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung des KWKG und Ausgestaltung der Förderung für KWK-Anlagen bis 50 kWel
- Bereitgestellt von: EC POWER GmbH am 14.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Gebäudeenergiegesetz (GEG) Punkt 8 des Sofortprogrammes..., ...bezeichnet die 2. Novelle des GEG, welches durch die Ampel..., ...Korrekturen am aktuellen Stand des GEG provozieren weitere Irritationen..., ...marktoffene Ausgestaltung des GEG aufgesetzt werden. Diese..., ...gefährden. Zudem ist das GEG in der heutigen Form insbesondere..., ...Heizungsgesetzes und damit GEG-Rücksetzung auf den Stand..., ...der Emissionsfaktoren in GEG Anlage 9 für die geplante...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen (Wasserstoff) im Rahmen der Wärmewende
Um die Wärmewende erfolgreich zu bewältigen, braucht es die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen, die klimafreundlich Wärme bereitstellen können. Zum gesamten Wärmemarkt zählen neben der Raumwärme (inkl. Klimakälte) auch Warmwasserbereitung sowie Prozesswärme und -kälte. Erdgas macht derzeit einen Anteil von 47,8% am Endenergieverbrauch Wärme aus. Die Wärmewende kann nur durch das Zusammenspiel verschiedener Heiztechnologien und Energieträger ermöglicht werden. Dazu gehört auch der Energieträger Wasserstoff. BDEW beschreibt, welche Optionen für Wasserstoff in den verschiedenen Sektoren des Wärmemarkts (Prozesswärme/Industrie, Gewerbe, KWK/Nah- und Fernwärme/Quartierslösungen, Einzelheizungen) bestehen, dies trägt zum Austausch in der Wärmeplanung bei.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.03.2025
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendigen Überarbeitung des GEG bis 2026. Dabei fordern..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das GEG setzt die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie..., ...nationale Umsetzung der EPBD im GEG bietet die Chance, das ..., ...Gebäudeeigentümer. Die Verzahnung von GEG und WPG ist transparenter...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.
- Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 06.01.2026
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Förderung effizienter..., ...technologieoffene Umsetzung des neuen GEG ein – ideologiefrei, pragmatisch..., ...geplanten Neuaufstellung von GEG und BEG konkrete Impulse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der Allgemeine Bedingungen der Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
In Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung muss sichergestellt sein, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für dessen Nutzung entscheiden darf. Dahingehend negative Erfahrungen mit kommunaler Energieversorgung, die auf Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbot lokaler Alternativen setzt, werden von uns abgelehnt und sind unbedingt zu vermeiden. Leider enthält der Änderungsentwurf keine Obergrenze für Fernwärmepreise und keine Einführung einer Preisaufsicht – dies gilt es nachzubessern. Rechtsicherheit für bestehende, projektierte oder geplante, dezentrale und klimafreundliche Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen in Gebäuden ist sicherzustellen. Verbraucherrechte sind zu stärken – wir fordern daher Technologieoffenheit, Wettbewerb und Verbraucherschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen Umfang..., ...mittels einer dezentralen und GEG-konformen Technologie beheizen..., ...Erfüllung des § 71 Absatz 1 GEG (mind. 65 Prozent erneuerbare..., ...vollständig gem. § 71 Absatz 1 GEG deckt. Die Einschränkung..., ... Anlehnung an §71 Abs. 2 GEG (Gleichwertigkeit) gestrichen..., ... Wärmeerzeuger nach § 71 GEG spätestens mit dem Vorliegen..., ...Prozent-EE-Anforderung aus dem GEG also schneller umgesetzt..., ...Wärmeversorgungssystem gem. § 71 GEG zu decken. Fraglich ist..., ...Wärmeversorgungsoptionen gem. GEG bzw. § 3 AVBFernwärmeV ..., ...erhalten bestehende dezentrale, GEG-konforme Heizungsanlagen..., ...Anschluss- und Benutzungszwang“) GEG verankert: „Die Gemeinden..., ...Ressourcenschutzes mit einer GEG-konformen dezentralen Wärmeerzeugungsanlage..., ...WPG und § 3 Abs. 1 Nr. 9a GEG). In § 1 Abs. 1 Satz 3 ..., ...sind Anfang 2020 in § 69 GEG über-gegangen, welcher ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...miet-rechtlichen Beschlüsse im GEG-Verfahren auf § 556c BGB..., ...Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 GEG) in 2023 definiert (1. ..., ...miet-rechtlichen Beschlüsse im GEG-Verfahren auf § 556c BGB..., ...im Gebäudeenergiegesetz (GEG)-Verfahren umgesetzt wurden..., ...Heizungsanlage bei Erfüllung des § 71 GEG beschlossen: 6 / 9 ..., ... Anforde-rungen des § 71 GEG erfüllt. Einerseits wird..., ...gegen Wärmepumpe aus (§ 71c GEG) Kostenbelastung der..., ...Wärmelieferung (z. B. § 71b GEG (An-schluss an ein Wärmenetz...
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Zu Regelungsvorhaben: