Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.933)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für den Forschungsstandort Deutschland ist das aktuelle Tierversuchsrecht ein enormer Wettbewerbsnachteil. Der im europäischen Vergleich hohe Bürokratieaufwand, häufig mit geringem Mehrwert für das Tierwohl, die Rechtsunsicherheit in Sach- und Verfahrensfragen, erhebliche föderale Unterschiede in der Durchführung von Genehmigungsverfahren sowie die uneinheitlichen Auslegungen gesetzlicher Vorgaben und Anforderungen führen dazu, dass wissenschaftliche Tierversuche kaum mehr praktikabel umgesetzt werden können. Forschung mit und an Tieren wird auf absehbare Zukunft weiterhin eine wichtige und notwendige Rolle unter anderem im Medizinbereich spielen.

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist in Deutschland stärker eingeschränkt als in fast allen anderen europäischen Ländern. Da nur importierte, häufig veraltete Zelllinien genutzt werden dürfen, Stichtags- und Herkunftsregelungen zu beachten und zudem komplexe Genehmigungsprozesse notwendig sind, entstehen in einigen Forschungsfeldern (z. B. zellbasierte Therapien) gravierende Nachteile bzw. Verzögerungen für Forschende in Deutschland.

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand ist für die Forschung bislang durch fragmentierte Rechtsgrundlagen, Rechtsunsicherheiten und aufwendige Verfahren erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt insbesondere die Nutzung und Verknüpfung von Daten. Der Entwurf eines Forschungsdatengesetzes ist daher aus Sicht der Allianz ein zentraler und ausdrücklich zu begrüßender Fortschritt. Um sein Potenzial voll auszuschöpfen, braucht es jedoch praktikable, forschungsfreundliche Regelungen, eine wissenschaftsnahe Governance der vorgesehenen Strukturen sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Zugang, Nutzung und Gebühren.

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht ausreichend auf die Besonderheiten wissenschaftlicher Tätigkeit zugeschnitten, etwa die Betreuung von wissenschaftlichen Versuchen oder interkontinentales Arbeiten. Zudem schränkt es die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es Forscher:innen in Deutschland das Forschen außerhalb ihrer Arbeitszeiten arbeitsrechtlich untersagt, auch wenn sie freiwillig weiterarbeiten möchten (z. B. im Rahmen ihrer Promotion).

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach Nr. 1.4 ANBest-I dürfen institutionell geförderte Zuwendungsempfänger im Regelfall (bis auf wenige Ausnahmen, insbesondere bei gesetzlich notwendigen Versicherungen) keine Versicherungen abschließen. Das Prinzip der Selbstdeckung, das dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspringt und für die bundesunmittelbare Verwaltung sinnvoll ist, ist jedoch nicht auf die AUF übertragbar. Forschung ist ihrer Natur nach häufig risikobehaftet, die AUF haben aber keinen finanziellen Spielraum, um diese Risiken im Notfall abzudecken und würden im Schadensfall von den Zuwendungsgebern auch keine Kompensation erhalten. Vorgeschlagen wird, das Versicherungsverbot aufzuheben und den Abschluss von Versicherungen in die Risikoabwägung der AUF zu übertragen.

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Insbesondere bei sog. transformativen Verträgen (etwa den drei großen bundesweiten DEAL-Verträgen), die sowohl Kosten für das Lesen als auch für das Publizieren enthalten, sind Verlage und wissenschaftliche Einrichtungen gezwungen, komplexe und bürokratische Steuer-Splittingmodelle zu entwickeln, um die Doppelrolle von Publizieren (19 %) und Lesen (7 %) abzubilden. Diese Regelung ist praxisfern, ineffizient und hinderlich für den von Bund, Ländern und Wissenschaft gewünschten Open-Access-Ausbau. Die Allianz empfiehlt daher, die Steuersätze für Lesen und Publizieren in diesem Bereich einheitlich auf 7 % festzulegen.

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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