Stellungnahmen/Gutachten
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1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.449)
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Zu Regelungsvorhaben:
Übermittlung eines Maßnahmenpakets mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung. Gegenstand sind insbesondere die Vereinfachung steuerlicher Verfahren, u.a. Kapitalertragsteuer, Förder- und Dotierungsgrenzen, die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten, die Vereinheitlichung und Aktualisierung von Grenzwerten sowie die Reduzierung von Melde-, Berichts- und Prüfpflichten.Weitere Schwerpunkte betreffen die Förderung digitaler Verfahren, insbesondere Ersatz der Schriftform durch Textform, verbesserter Datenaustausch, Nutzung digitaler Informationssysteme, sowie Effizienzsteigerungen im aufsichtsrechtlichen Kontext. Ziel ist die Reduzierung administrativer Belastungen, die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Stärkung der Verbreitung der bAV.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- EStG [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- KStDV 1977 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- BetrAVG [alle SG hierzu]
- NachwG [alle SG hierzu]
- SvEV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- VersAusglG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anderen Vorschriften wie im BGB aufgegriffen werden sollten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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01.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...allgemeinen Kaufrecht (§§ 433, 453 BGB), der Erneuerbare-Energien-Richtlinie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetz und Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen
Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen, verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BeckOK Beck Online Kommentar BGB Bürgerliches Gesetzbuch..., ... 36 Reiniert in: BeckOK BGB, 68. Edition, Stand: 01..., ...die Haftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG richten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland
Sammlung von Vorschlägen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland, u. a. Eigenkapitalfinanzierung und Aktienmärkte (moderne Dividendenbesteuerung, Zulässigkeit von Naked Warrants, Kein Nachrang von Gesellschafterdarlehen und Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs, Erleichterungen für Investition in deutsche börsennotierte Unternehmen, Anpassung von Vollstreckungsrecht), Steuerrecht (Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften sowie Totalverlusten und Wiederaufnahme, Einführung einer Umsatzsteuerfreiheit bei Konsortialkrediten, Wettbewerbsfähige Hinzugbesteuerung, Sicherstellung der steuerlichen Abziehbarkeit der Bankenabgabe als Betriebsausgabe, etc.), Bankregulierung/Finanzaufsicht, Arbeitsrecht/Sozialrecht/Immigrationsrecht.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.04.2024
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Adressatenkreis:
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08.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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19.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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08.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- AktG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- InsO [alle SG hierzu]
- WpÜG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- eWpG [alle SG hierzu]
- KryptoFAV [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ArbZG [alle SG hierzu]
- KSchG [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffene Norm: § 1259 BGB Problem/Belastung: - ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage bzgl. der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Verzicht auf die Schriftform für den Abschluss von Darlehensverträgen
§ 492 Abs 1 Satz 1 BGB setzt derzeit für den Abschluss von Darlehensverträgen zwingend die Schriftform voraus. Schriftform erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift. Der Verband setzt sich dafür ein, dass künftig auf diese Notwendigkeit der Schriftform verzichtet wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Änderung des AGB - Rechts
§§ 305 ff BGB sollen in der geltenden Fassung beibehalten bleiben, hinsichtlich des Schutzes vor unangemessener benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB Inhaltskontrolle. Es sollen keine Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305 ff BGB für Verträge in der Realwirtschaft geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Liberalisierung der außergerichtlichen Rechtsberatung; Aufhebung des Fremdbesitzverbotes
Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Bereitgestellt von: ARAG am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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09.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... worden ist, gemäß § 134 BGB unwirksam sein. ..., ...Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB zu deuten. Die gesetzliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung §§ 305 ff in der aktuell geltenden Fassung
Beibehaltung der §§ 305 f BGB insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle zwischen Unternehmern
- Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: