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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.926)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVMW hat mit der von seinem Wissenschafltichen Beirat erarbeiteten "Agenda 2025+" ein neues poltiisches Grundsatzprgramm verabschiedet. Wir appellieren an die Bundesregierung, die Kernforderungen des Mittelstands umzusetzen und Deutschland wieder zurück auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Die Kernforderungen des Mittelstands lauten: - Standortpolitik für den Mittelstand im internationalen Wettbewerb gestalten. - Arbeitskräfte- und Produktivitätspotenziale nutzen und ausweiten. - Den globalen Wettbewerb um Technologieführerschaft annehmen, Innovationen fördern und Leitmärkte etablieren. - Konsistente Energiewende für stabile Transformationspfade implementieren. - Gesellschaftliches Klima für Innovationen und Unternehmertum schaffen.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund, dass die Förderlandschaft in den letzten Monaten immer komplexer und die Prozesse immer langwieriger wurden, setzt sich der BVMW mit seiner Kommission „Förderprogramme und Innovation“ im Interesse des Mittelstands für das Ermöglichen vorzeitiger Projektbeginne auf eigenes Risiko vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsplanung ein.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sollten die derzeitigen Planungen unverändert umgesetzt werden, wird dies aus Sicht des BVMW langfristig zu erheblichen Nachteilen für all jene führen, die nicht über eigene Immobilien und ausreichende Flächen für eine eigenständige Energieversorgung verfügen. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft dar. Es ist daher dringend geboten, alternative Szenarien zu berücksichtigen, die eine stärker diversifizierte Energieversorgung mit geringerer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in den Mittelpunkt stellen. Zusammenfassend sehen wir die aktuelle Planung im Energiesektor als eine der größten Herausforderungen für die zukünftige wirtschaftliche Stabilität und Nachhaltigkeit Deutschlands an.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Szenariorahmen der Bundesnetzagentur für die Strom- und Gasnetzplanung 2037/2045
    • Adressatenkreis:
      • 15.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Von einer Reduzierung der Bürokratie- und Befolgungskosten im Steuerrecht profitieren alle Unternehmen, besonders aber kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Sie werden durch die aktuellen steuerlichen Regelungen und Vorschriften übermäßig belastet. Eine Vielzahl bürokratischer Hürden und administrativer Anforderungen zwingt diese Unternehmen dazu, einen erheblichen Teil ihrer finanziellen und personellen Ressourcen für die Einhaltung von Steuervorschriften auf-zuwenden und nicht für den eigentlichen Geschäftszweck. Weniger Bürokratie bedeutet, diese Ressourcen effektiver einsetzen zu können und so die Rentabilität der Betriebe zu verbessern. Der Wirtschaftsstandort Deutschland würde spürbar attraktiver.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVMW begrüßt, dass mit dem ZuFinG II Teile der angekündigten Wachstumsinitiative umgesetzt werden sollen. Zugleich bedauern wir, dass die ursprünglich angedachten Reformen bei der steuerlichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Referentenentwurf nicht enthalten sind. Somit verpasst der Gesetzgeber eine Chance, der deutschen Start-up Szene einen wichtigen Impuls im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zu geben. Daneben beurteilt der BVMW die Maßnahmen zum Bürokratieabbau als positiv. Allerdings bleibt der Gesetzgeber hier weit hinter seinen Möglichkeiten zurück

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVMW erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Handelsregistergebühren an die gestiegenen Kosten an, fordert jedoch eine maßvolle und differenzierte Herangehensweise. Eine lineare Erhöhung um 50 Prozent ist offenkundig unverhältnismäßig und belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im wahrsten Sinne über Gebühr. Alternative Finanzierungsmodelle und Effizienzsteigerungen solltendaher vorrangig mit dem Ziel geprüft und umgesetzt werden, eine ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden. Gleichzeitig sollten zukünftig Gebührenerhöhungen konsequent an eine Verbesserung der Qualität und Operabilität der entsprechenden Register gekoppelt werden. Der BVMW ist bereit, konstruktiv an Lösungsansätzen mitzuwirken, die die Interessen des Mittelstands angemessen berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 55/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 17.08.2024

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