Stellungnahmen/Gutachten
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1.196 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.196)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Wärmelieferverordnung
Zeitnahe Novelle der Wärmelieferverordnung anstoßen, damit auch Mietwohngebäude rechtssicher an Fernwärme- und Gebäudenetze angeschlossen werden können.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 08.04.2024
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitgemäße Flexibilisierung des Arbeitsrechts
Die Unternehmen im kooperierenden Mittelstand sowie ihre Beschäftigten benötigen mehr Freiräume in der Arbeitsgestaltung und in Bezug auf die Anstellungsbedingungen. Deshalb sollte die Höchstarbeitszeit flexibilisiert und die Arbeitszeiterfassung möglichst unbürokratisch möglich sein. Auch sollten gesetzliche Kündigungsfristen nicht mehr so stark mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit ansteigen.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 21.04.2026
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Indexmiete (keine Begrenzung der Änderungen auf 3,5%). Beibehaltung der Wirksamkeit der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietenden. Keine gesetzliche Definition der "Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauchs" als solche mit einer Dauer von maximal 6 Monaten. Keine gesetzliche Vermutung für die Begrenzung der Höhe des Möblierungszuschlags auf 5% der Wohnungsmiete. Übergangsregelung für die Geltendmachung der Kosten des Heizungstauschs bei der Staffelmiete. Im Fall der Begrenzung der Veränderung von Indexmieterhöhungen: Bestandsschutz für bestehende Mietverträge.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 16.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz an der Schnittstelle zum Sorge- und Umgangsrecht verbessern
Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zur Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmelieferung
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zur Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmelieferung
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: