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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BBauG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (354)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ergänzung und Konkretisierung des Referentenentwurfs zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts im Hinblick auf eine verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der wassersensiblen Stadtentwicklung, die Begrenzung der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation, der Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange bei Starkregen- und Hochwasserrisiken, die frühzeitige Einbindung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Planungsverfahren sowie die verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Zudem wird eine Klarstellung zum Schutz von Überschwemmungsgebieten angestrebt.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 28.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vorliegende Entwurf nennt als Ziele der Novellierung die „Stärkung der Resilienz von Städten“ und „Stärkung der Gemeinwohlorientierung“. Ausgangspunkt unserer Stellungnahme ist daher die Neue Leipzig-Charta als dem von den für Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Ministern gemeinsam vereinbarten politischen Rahmen für nachhaltige und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung in Europa. Sie stellt klar, dass Kultur im Zentrum jeder nachhaltigen, resilienten Stadtentwicklung steht und dass hierzu auch der Erhalt, die Entwicklung und die Revitalisierung des baukulturellen und kulturellen Erbes gehören. Novellierungen sollten daher die Neue Leipzig-Charta berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern am 11.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Megathemen „Schaffung von Wohnraum“ und „Klimaschutz“ in den Bereichen Bodenordnung – insbesondere der Baulandumlegung – sowie der Immobilienwertermittlung; letztere mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz.

    • Bereitgestellt von: DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement am 05.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 28.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung BauGB um die Genehmigungen für den Ausbau von Wärmenetzen, Photovoltaik und Windenergie an Land zu beschleunigen und zu vereinfachen. Darüber hinaus sollen Elektrolyseure sowie Anlagen zur Speicherung von Strom, Wärme oder Wasserstoff in weiterem Umfang als bislang von der Außenbereichsprivilegierung erfasst werden. Außerdem wird die Direktbelieferung von Verbrauchern durch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien künftig an Bedeutung gewinnen. Zur Unterstützung dieser Entwicklung sollte ein eigenständiger bauplanungsrechtlicher Privilegierungstatbestand eingeführt werden.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Feuerverzinken (BVF) unterstützt die Intention des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aus Sicht des BVF wäre eine zügige Ausweisung und Bebauung geeigneter Flächen wünschenswert, um kurzfristig neue Wohnangebote zu schaffen und gesellschaftlichen Druck zu mindern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Beschleunigung des Bauens nicht zu Lasten der Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit geht. Es soll sichergestellt werden, dass auch bei vereinfachten Genehmigungen der Einsatz dauerhaft korrosionsgeschützter Baustoffe – wie feuerverzinkter Stahl – als Standard vorausgesetzt bleibt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 20.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Feuerverzinken (BVF) unterstützt die Intention des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aus Sicht des BVF wäre eine zügige Ausweisung und Bebauung geeigneter Flächen wünschenswert, um kurzfristig neue Wohnangebote zu schaffen und gesellschaftlichen Druck zu mindern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Beschleunigung des Bauens nicht zu Lasten der Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit geht. Es soll sichergestellt werden, dass auch bei vereinfachten Genehmigungen der Einsatz dauerhaft korrosionsgeschützter Baustoffe – wie feuerverzinkter Stahl – als Standard vorausgesetzt bleibt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 20.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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