Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

155 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (155)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverträge nach § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV abgeschlossen, die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...beabsichtigte Novelle der AVBFernwärmeV ist aber auch für...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor. Das Regelungsvorhaben betrifft insbesondere die Neugestaltung der Vorgaben für Heizungsanlagen sowie deren Einbindung in europäische Klimaschutzinstrumente und nationale Förderstrukturen. Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung eines rechtssicheren und langfristig stabilen regulatorischen Rahmens für den Einsatz verschiedener Technologien der Wärmeversorgung in Wohngebäuden, einschließlich Wärmepumpen, Fernwärme und anderer klimafreundlicher Lösungen, sowie die Abstimmung mit bestehenden Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung und angrenzenden energierechtlichen Vorschriften.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 10.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.03.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insbesondere in der AVBFernwärmeV und der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wahren, sollte die AVBFernwärmeV mit Augenmaß novelliert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BID fordert deshalb gemeinsam: - den konsequenten Abbau von bürokratischen Technologie-vorgaben - eine stabile und langfristig gesicherte Förderung auch für Vermieter - eine verlässliche, transparente Regulierung der Wärmeinf-rastruktur - wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für die Moder-nisierung des Gebäudebestands - Keine mietpreisrechtlichen Eingriffe

    • Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 24.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zia-deutschland.de AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
Nach oben blättern