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170 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (170)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die zukünftig in der AVBFernwärmeV definiert sind, nicht..., ...Sinne von § 1a Nr. 8 AVBFernwärmeV umfassen [Sofern die o.g. AVBFernwärmeV-Entwurfsfassung vom...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von 65 % EE durch die AVBFernwärmeV abdecken • Verteilnetzbetreiber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Novellierungsverfahren zur AVBFernwärmeV ist vorgesehen, dass..., ...(§ 1a Abs. 1 Nr. 8b AVBFernwärmeV-Entwurf). Die sich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 21.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverträge nach § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV abgeschlossen, die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz bergen erhebliche Risiken für Mieter:innen. Der DMB fordert eine konsequente Umsetzung der in den Eckpunkten festgehaltenen „Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen”. Der DMB setzt sich für einen einfachen und technologieneutralen Vorschlag ein, der genau diese Lücke im Mieterschutz schließt und Mieter:innen vor dem Kostenrisiko der Technologieoffenheit schützt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zuge der Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) geregelt. 7/10 ..., ...dringend einer Reform der AVBFernwärmeV, um Investitionen..., ...über eine Reform der AVBFernwärmeV herstellen Der Rechtsrahmen..., ...stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist also dringend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die zukünftig in der AVBFernwärmeV definiert sind, nicht..., ...von § 1 Absatz 4 Nr.5 AVBFernwärmeV-E umfassen 1 §19 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverträge nach § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV abgeschlossen, die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...beabsichtigte Novelle der AVBFernwärmeV ist aber auch für...
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