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16 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BeurkG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung -
BT-Drs. 20/11849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Beurkundungsgesetzes (BeurkG) a) Änderung des § 13..., ... der §§ 13a, 13 b, 13c BeurkG Der DAV teilt die Auffassung..., .... b) Änderung § 14 BeurkG Dass auf Karten, Zeichnungen..., ...c) Einführung des § 31 BeurkG Auch seitens des DAV ..., ... d) Einführung von 40b BeurkG Die Bedenken, dass bei..., ... und Erweiterungen des BeurkG geben keinen Anlass zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Beurkundungsgesetzes (BeurkG) a) Änderung des § 13..., ... der §§ 13a, 13 b, 13c BeurkG Der DAV teilt die Auffassung..., .... b) Änderung § 14 BeurkG Dass auf Karten, Zeichnungen..., ...c) Einführung des § 31 BeurkG Auch seitens des DAV ..., ... d) Einführung von 40b BeurkG Die Bedenken, dass bei..., ... und Erweiterungen des BeurkG geben keinen Anlass zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 4, 5, § 13b Absatz 1 BeurkG-E) Es ist zwingend erforderlich..., ...Nummer 8 (Änderung des § 16 BeurkG-E) Wir begrüßen den Verweis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Petition zur Protokollpflicht und Kostenvorschaupflicht bei notariellen Erstberatungen
Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen die mit der Petition geforderte Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Protokollierung notarieller Erst- und Eingangsberatungen sowie zur verbindlichen schriftlichen Kostenvorschau aus. In seiner Stellungnahme verweist der DAV auf bestehende gesetzliche Regelungen in §§ 1, 14 BNotO, § 17 BeurkG und § 95 GNotKG sowie auf die Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem notariellen Amtsverständnis.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Amtspflichten zu wahren hat (§ 17 BeurkG). In vielen Fällen wäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert beschleunigte Digitalisierung notarieller Verfahren und klare Umsetzungsvorgaben
Der DAV begrüßt die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen (§§ 25, 26 GVO, §§ 12, 13 GVV, §§ 23a, 28a, 28b BauGB), fordert jedoch eine frühere Umsetzung. Die geplante optionale elektronische Übermittlung von Behörden (§ 28a BauGB) wird als unzureichend bewertet. Die Änderungen im FamFG zur verpflichtenden elektronischen Umsetzung werden unterstützt. Die Regelungen zu Erbschafts- und Schenkungssteueranzeigen (§§ ErbStG, ErbStDV) werden aufgrund des langen Übergangszeitraums sowie zusätzlicher Anforderungen durch ELSTER kritisch gesehen. Die Anpassungen im Beurkundungsgesetz (§ 20b BeurkG), der Grundbuchordnung und der ERVV werden als notwendig erachtet, allerdings bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei statistischen Meldungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beurkundungsgesetzes (§ 20b BeurkG) ist Folge des erweiterten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt den aktualisierten Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Notariats. Von diesem ist eine Kosten- und Zeitersparnis zu erwarten, sowohl bei Notariaten und Behörden wie auch bei den Urkundsbeteiligten. Der DAV wünscht aber, dass der Zeitplan für die verpflichtende Einführung der digitalen Übermittlung von Dokumenten deutlich beschleunigt wird, da erheblicher Mehraufwand entsteht, solange nur ein Teil der Behörden bereits die digitale Übermittlung nutzt. Ein langer Zeitraum für die Umsetzung der Digitalisierung konterkariert die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BBauG [alle SG hierzu]
- BeurkG [alle SG hierzu]
- ERVV [alle SG hierzu]
- GBO [alle SG hierzu]
- FamFG [alle SG hierzu]
- GrEStG 1983 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SachenRBerG [alle SG hierzu]
- GrdstVV [alle SG hierzu]
- GrdstVG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beurkundungsgesetzes (§ 20b BeurkG) ist Folge des erweiterten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht.
Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Videokommunikation gemäß §§ 16a bis 16e BeurkG erfolgen.“ Dieser Wortlaut...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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08.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...indem nach § 17 Abs. 1 BeurkG bei der Beurkundung von..., ...Zwecke verfolgt werden (§ 3 BeurkG; § 14 Abs. 2 BNotO). ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaaltung des notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht muss praktikabel ausgestaltet sein.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaaltung des notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht muss praktikabel ausgestaltet sein.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
11.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
11.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
11.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine präzisere Definition der Anfechtbarkeit von Umgangsausschlüssen (§ 57 Satz 2 FamFG-E) sowie eine Klarstellung zu Entscheidungsbefugnissen der Oberlandesgerichte (§ 68 Abs. 3, 5 FamFG-E). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Schutzbedarfsermittlung gewaltbetroffener Personen soll materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich besser verankert werden (§ 156a FamFG-E). Zudem fordert der DAV eine klare Regelung zur Rolle des Verfahrensbeistands (§ 158d FamFG-E) und der Jugendämter. Die Regelung zu „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich (§ 20 Abs. 1, § 55 VersAusglG-E) begrüßt der DAV ausdrücklich, fordert aber eine präzisere Übergangsregelung (§ 55 VersAusglG-E). Auch die Rolle der Jugendämter in der Schutzbedarfsermittlung sollte klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben: