Stellungnahmen/Gutachten
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167 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (167)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Teorino OÜ am 04.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...xxx An: xxx Betreff: MessBG xxx, Melde mich, wie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Richtige Weichen für eine klimafreundliche Energieversorgung stellen
Netzorientierten EE-Ausbau für eine bezahlbare Energiewende ermöglichen. Netzdienlichen Einsatz von Speichern und Flexibilitäten anreizen. Digitalisierung für bessere Kapazitätsnutzung und Sektorenkopplung fördern. Zukunftsfähige Regulierung für das Klimaneutralitätsnetz gewährleisten. Genehmigungsverfahren auf allen (Netz-)Ebenen beschleunigen und Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiewirtschaftsgesetz, MessbG, Regulierungsrahmen Aktuelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkrete Vorschläge für eine ambitionierte Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland. Vorschläge beziehen sich auf Kreis der potenziell Beteiligten, Regelungen zu Digitlaisierung und Messung, Finanzierung und praktische Umsetzung sowie die Zeitschiene einer Neuregelung. Ferner Bestärkung der Absicht zur Einrichtung einer zentralen Internetplattform für die Abwicklung der Netzzugangs und Skizze der Anforderungen an die Plattform.
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...www.gesetze-im-internet.de/messbg/__29.html). Nach § 34 ..., ...www.gesetzeim-internet.de/messbg/__34.html). 45 Fürstenwerth..., ...www.gesetze-im-internet.de/messbg/__61.html) . 47 dena ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Verbraucherschutzes im Stromvertrieb und Aktivierung des Wettbewerbs für Bestandskunden
Ziel ist die Beseitigung von Informationsdefiziten bei Preisgestaltungen und Vertragsverlängerungen, die derzeit das aktive Wechselverhalten von Verbrauchern hemmen und Bestandskunden systematisch benachteiligen. Angestrebt wird die gesetzliche Einführung regelmäßiger, transparenter Tarif- und Wechselinformationen für Endverbraucher sowie flankierender Berichtspflichten für Lieferanten gegenüber der Bundesnetzagentur, um intransparente Preisanpassungsstrategien effektiv zu unterbinden.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...www.gesetze-im-internet.de/messbg/__5.html. [Zugriff am ..., ...www.gesetze-im-internet.de/messbg/__6.html. [Zugriff am ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Volkmar Vogel
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Bernd Westphal
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Dies widerspricht dem Zweck der Einführung von Preisobergrenzen. Denn diese ergeben bei Monopolstrukturen Sinn. Dies liegt aber vorliegend nicht vor.
- Bereitgestellt von: Techem am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Status Quo zu den Diskussionen zur MessbG-Weiterentwicklung adressieren
- Status Quo zu den Diskussionen zur MessbG-Weiterentwicklung adressieren - Überlegungen zur Weiterentwicklung des MessbGs u.a. im Kontext des Entschließungsantrags des Bundestags
- Bereitgestellt von: Netze BW GmbH am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 665/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 665/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO
E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 08.07.2026
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Adressatenkreis:
-
08.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer Ausnahme für die Messstellenbetreiber geschlossener Verteilernetzbetreiber mit kritischen Infrastrukturen von Verpflichtungen zum Smart Meter Rollout im Messstellenbetreibergesetz
- Bereitgestellt von: Fraport AG am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf zur Novellierung des MsbG
Die vorgeschlagene Novellierung des MsbG betrifft insbesondere die Smart Metering Infrastruktur und die Umsetzung von Steuerungsbefehlen zur Verbesserung der Netzintegration erneuerbarer Erzeugungsanlagen. Fehlende Smart Meter verhindern die Nutzung von Preissignalen zur Netzintegration. Dies soll durch Steuerungsmaßnahmen kompensiert werden. Ziel ist die Darstellung der Möglichkeiten einer preisgeführten Anreizstruktur ohne direktive Steuerungseingriffe.
- Bereitgestellt von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 28.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO
E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitales Messen und Steuern/ Smart-Meter-Rollout
Mit unseren Vorschlägen zur Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen möchten wir zur Diskussion beitragen, wie das digitale Messen und Steuern kosteneffizient, zukunftssicher und europäisch anschlussfähig gestaltet werden kann. Ein zentrales Thema sind die derzeitigen Herausforderungen bei der Einführung von Smart Metern als auch bei der Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen in Deutschland. Wir sprechen uns für einheitliche europäische Sicherheitsstandards und eine technologieoffene Regulatorik aus, die Netzbetreibern mehr Freiheit und Flexibilität bei der Auswahl der situativ geeigneten technischen Lösungen einräumt.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 27.02.2026
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Adressatenkreis:
-
25.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 16.10.2025
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des wettbewerblichen Messtellenbetriebes im MsbG
Sicherung des wettbewerblichen Messtellenbetriebes im MsbG. Insbesondere Abwendung von Höchstentgelten im wettbewerblichen Messstellenbetrieb (§6 MsbG) und Wegfall von Haltefristen (§5 MsbG).
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Smart Meter Rollouts
Derzeit wird diskutiert, ob ein vereinfachtes SMGW den Rollout beschleunigen kann. Eine solche Vereinfachung wird kritisch gesehen, da die Vorteile des derzeitigen Rollouts in der hohen Sicherheit und der Möglichkeit des Steuerns von großer Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sind. Deutschland liegt hierbei im europäischen Vergleich vorne, so dass jetzt alle Anstrengungen auf die Beschleunigung des Rollouts gelegt werden müssen. Die Beschleunigung kann unter anderem durch eine erweiterte Attraktivität der Bündelung erreicht werden. So sollte im § 6 MsbG auch die Sparte Wasser i.S.d. § 18 AVBWasserV aufgenommen werden. Außerdem sollte die Bündelung auch möglich sein, wenn diese nur alle Stromzähler einer Liegenschaft betrifft und nicht eine weitere Sparte nötig ist.
- Bereitgestellt von: Techem am 18.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Begleitung der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes und Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs. Insbesondere Regelungen zum Kostenvergleich beim Bündelungsfall und POGs für wMSBs sind in ihrer aktuellen Ausgestaltung problematisch.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 06.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel sollte es sein, den Smart Meter Rollout zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 13.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Energiewende (Digitalisierungsbericht nach § 48 MsbG)
Die Veröffentlichung des Digitalisierungsberichts gemäß §48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) widmet sich den zahlreichen Herausforderungen, mit denen grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) konfrontiert sind, und stellt verschiedene Lösungsvorschläge vor.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO
E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 16.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Rollout von intelligenten Messsystemen (iMS) ist nur dann (volks-)wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn ein (zusätzlicher) Systemnutzen durch (zusätzliche) Netzdienlichkeit bewirkt wird. In den räumlich begrenzten Industrie- und Arealnetzen sind die wichtigen Funktionalitäten wie die Verfügbarkeit von 1/4h-Messwerten und die Transparenz und Nutzung dieser Daten für die relevanten Marktteilnehmer wie Netzbetreiber, Lieferanten und Kunden bereits vorhanden, sodass ein Pflicht-Rollout von iMS keinen zusätzlichen Nutzen in diesen Netzen mehr bringt, jedoch teilweise ein Downgrade der Funktionalitäten in diesen Netzen bewirken kann.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Positionspapier zeigt zum einen das Engagement der Branche während des gesamten und andauernden Prozesses der Berichterstellung auf und gibt einen Überblick über die wirtschaftlichen sowie praktischen Herausforderungen des Smart-Meter Rollouts. Das Themenpapier „Vermutete Effizienzpotenziale“ ordnet häufig vermutete Effizienzpotenziale verschiedener Rollout-Aspekte hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit ein und stellt sie den aktuellen, praktischen Herausforderungen gegenüber. Das Themenpapier „Hinweise zum Rechtsrahmen“ zeigt gesetzliche Inkonsistenzen auf und gibt Änderungsvorschläge, wie diese zu beheben sind. Für den Themenblock „Zusatzleistungen“ ist aufgrund des Umfangs ein separates Themenpapier geplant.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Smart Meter Rollouts
Derzeit wird diskutiert, ob ein vereinfachtes SMGW den Rollout beschleunigen kann. Eine solche Vereinfachung wird kritisch gesehen, da die Vorteile des derzeitigen Rollouts in der hohen Sicherheit und der Möglichkeit des Steuerns von großer Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sind. Deutschland liegt hierbei im europäischen Vergleich vorne, so dass jetzt alle Anstrengungen auf die Beschleunigung des Rollouts gelegt werden müssen. Die Beschleunigung kann unter anderem durch eine erweiterte Attraktivität der Bündelung erreicht werden. So sollte im § 6 MsbG auch die Sparte Wasser i.S.d. § 18 AVBWasserV aufgenommen werden. Außerdem sollte die Bündelung auch möglich sein, wenn diese nur alle Stromzähler einer Liegenschaft betrifft und nicht eine weitere Sparte nötig ist.
- Bereitgestellt von: Techem am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: