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35 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KWKAusV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (35)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) setzt sich für die kurzfristige Fortführung und Anpassung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ein. Gefordert wird die zeitnahe Vorlage eines Vorschlags der Bundesregierung zur Fortsetzung der Ausschreibungen sowie hilfsweise die Verlängerung der bestehenden Regelungen, um Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit für KWK- und innovative KWK-Anlagen (iKWK) zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherung von Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die Unterstützung der Wärmewende, die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung sowie die Stärkung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorlage zum Vorschlag nach KWKAusV §3 Abs. 2 Sehr geehrter..., ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV). In §3 Abs. 2 KWKAusV..., ...ihrer Verpflichtung nach KWKAusV §3 Abs. 2 letzter Satz..., ...Vorschlag entsprechend in die KWKAusV aufzunehmen, damit die..., ...Erzeugungsleistung in die KWKAusV geht. Ich freue mich..., ...näher die Bedeutung der KWKAusV für unsere Branche. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) setzt sich für die kurzfristige Fortführung und Anpassung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ein. Gefordert wird die zeitnahe Vorlage eines Vorschlags der Bundesregierung zur Fortsetzung der Ausschreibungen sowie hilfsweise die Verlängerung der bestehenden Regelungen, um Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit für KWK- und innovative KWK-Anlagen (iKWK) zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherung von Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die Unterstützung der Wärmewende, die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung sowie die Stärkung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) stellt die rechtliche..., ...aktuellen Fassung gibt die KWKAusV die Ausschreibungsmengen..., ...vor. Nach § 3 (2) Satz 2 KWKAusV legt die Bundesregierung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) Unsere Positionen..., ...Novellierungsprozesse von KWKG und KWKAusV sind unverzüglich voranzutreiben..., ...diesem Grund ist für die KWKAusV ist bis zur abschließenden..., ... 2026 nach §3 Absatz 2 KWKAusV muss sofort bekanntgegeben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (§ 3 KWKAusV) o Dezentrale KWK-Kraftwerke..., ...Ausschreibungsvolumen nach § 3 Abs. 2 KWKAusV für die Jahre ab 2026...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel X – Verlängerung der KWKAusV nach § 3 Abs. 2 Nach..., ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) am 1.12.2025 erfolgen. In § 3 Abs. 2 KWKAusV werden dabei die Ausschreibungsvolumina..., ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) einschließlich der Erhöhung..., ...Ausschreibungsvolumina nach § 3 Abs. 2 KWKAusV vorgelegt werden kann...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Werten nachgereicht wird. KWKAusV: § 18 Erlöschen und Rückgabe..., ...wiederaufgenommen hat. KWKAusV: § 21 Pönalen (1) Bieter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 3. Gleichstellung in KWKAusV und § 13 KWKG Für die..., ... in § 19 Abs. 3 Satz 2 KWKAusV berücksichtigt. Das für..., ...Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 3 KWKAusV wird der in ein gVN eingespeiste..., ...19 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KWKAusV geschehen – gleichgestellt..., ...von gVN und NdaV in der KWKAusV behandelt das KWKG auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.

    • Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Werten nachgereicht wird. KWKAusV: § 18 Erlöschen und Rückgabe..., ...wiederaufgenommen hat. KWKAusV: § 21 Pönalen (1) Bieter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wettbewerb und Akteursvielfalt sollen über Änderungen am Gesetzentwurf ermöglicht werden

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 02.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 2023 • § 10 Abs. 2 KWKAusV • § 18 WindSeeG ..., ...unter dem EEG 2023, dem KWKAusV und Seite 4 von 5 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Werten nachgereicht wird. KWKAusV: § 18 Erlöschen und Rückgabe..., ...wiederaufgenommen hat. KWKAusV: § 21 Pönalen (1) Bieter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) • Die Ausschreibungsvolumina nach § 3 KWKAusV müssen unverzüglich erhöht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Werten nachgereicht wird. KWKAusV: § 18 Erlöschen und Rückgabe..., ...wiederaufgenommen hat. KWKAusV: § 21 Pönalen (1) Bieter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      BDEW hat zusammen mit den Verbänden AGFW, B.KWK, VKU und 8KU die Bundesregierung in einem gemeinsamen Kurzpapier aufgerufen, noch vor der politischen Sommerpause 2024 unbedingt erforderliche Mindestanpassungen am KWKG zu beschließen. Das sind: Verlängerung der Geltungsdauer des aktuellen KWKG bis 2030, sprich rechtssichere Auslegung der im Rahmen der Vorbescheid-Regelung avisierten Laufzeit bis Ende 2029; Anpassung der Höchstsätze für EU-Einzelfallnotifizierung auf neue Obergrenze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 50 Mio. Euro; Anpassungen der Fristen an die zunehmende Komplexität für Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Werten nachgereicht wird. KWKAusV: § 18 Erlöschen und Rückgabe..., ...wiederaufgenommen hat. KWKAusV: § 21 Pönalen (1) Bieter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 2025 vor (§ 3 Abs. 2 KWKAusV). Damit ist die rechtliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) eine Sicherheitsleistung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungen, da die aktuelle KWKAusV nur Ausschreibungen bis..., ...schädigen. Daher sollte die KWKAusV schnell angepasst und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)........................, ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) Wärme aus der Verbrennung..., ...aufweisen (§ 2 Abs. Nr. 12a KWKAusV). Dies kann von Wärmeerzeugern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)........................, ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) Wärme aus der Verbrennung..., ...aufweisen (§ 2 Abs. Nr. 12a KWKAusV). Dies kann von Wärmeerzeugern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände legen eine systematische Übersicht regulatorischer Benachteiligungen von Bioenergie in zentralen energie- und klimapolitischen Regelwerken vor. Betroffen sind u.a. GEG, WPG, BEW, EEW, BEHG, BImSchG, EnergieStG, EU-Flottengrenzwerte, LKW-Mautrecht sowie BauGB. Kritisiert werden u.a. restriktive Primärenergiefaktoren, Förderausschlüsse und -kürzungen, Nachhaltigkeitsanforderungen über EU-Recht hinaus, Deckelungen in Wärmenetzen, der Tailpipe-Ansatz bei Fahrzeugregulierung sowie steuerliche Gleichstellung mit fossilen Energien. Gefordert wird ein technologieoffenes, diskriminierungsfreies Level-Playing-Field für Bioenergie in Wärme, Strom und Verkehr.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ......................., ...KWK-Ausschreibungsverord-nung (KWKAusV) Wärme aus der Verbrennung..., ...aufweisen (§ 2 Abs. Nr. 12a KWKAusV). Dies kann von Wärmeerzeugern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ......................., ...KWK-Ausschreibungsverord- nung (KWKAusV) Wärme aus der Verbrennung..., ...aufweisen (§ 2 Abs. Nr. 12a KWKAusV). Dies kann von Wärmeerzeugern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende befindet sich an einem kritischen Punkt: Ohne entschlossenes und strikt auf die System- und Kosteneffizienz orientiertes politisches Handeln werden die Transformationskosten volkswirtschaftlich nicht aufzubringen sein. Die Akzeptanz für die Energiewende und der Wirtschaftsstandort würden ernsthaft gefährdet. Reine Kostenumverteilung innerhalb des Systems ohne echte Systemoptimierungen stößt darüber hinaus schnell an Grenzen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...: Die aktuell gültige KWKAusV sieht Ausschreibungsvolumina..., ...Obwohl § 3 Absatz 2 Satz 2 KWKAusV die Bundesregierung ausdrücklich..., .... Die aktuell gültige KWKAusV sieht Ausschreibungsvolumina...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zuschlagsdauer des KWKG bzw. der KWKAusV fort, wenn der Betreiber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 3. Gleichstellung in KWKAusV und § 13 KWKG 4. Beihilfenrechtliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... passt auch nicht zur KWKAusV, nach welcher auch erst...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Höhe von 70 €/kW (§ 10 KWKAusV). Zudem sollte – wie ..., ...Größenordnung von 70 €/kW (§ 10 KWKAusV) an. Zudem sollte – ..., ...Höhe von 70 €/kW (§ 10 KWKAusV), wobei dies als Obergrenze...
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