Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

41 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »" Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (41)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf spiegelt das Bemühen wider, in einem komplexen Feld erste Schritte zur Verbesserung und Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland zu unternehmen. Dennoch ist eine nachhaltige Pflegereform unerlässlich. Sie muss klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Angehörigenpflege schaffen, da diese Säule des Systems gestärkt werden muss. Eine umfassende Reform erfordert eine ganzheitliche Betrachtung: Berufliche und informelle Pflege sollen als gleichwertige Pfeiler anerkannt und gefördert werden. Angesichts demografischer Herausforderungen wie sinkender Geburtenraten ist eine grundlegende Überarbeitung des Pflegemodells unabdingbar, um die Versorgung langfristig zu sichern. Pflege betrifft uns alle.

    • Bereitgestellt von: Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger am 18.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.

    • Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Arbeitgeber sind als beitragsabführende Stelle verpflichtet, die Anzahl der Kinder ihrer Beschäftigten bei der Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen. Beim eingeführten zentralen digitalen Verfahren werden aufgrund der unterschiedlichen Kinderbegriffe im Steuer- und Beitragsrecht nicht alle für die Ermittlung des Beitragssatzes relevanten Kinder im System erfasst und an die Arbeitgeber gemeldet. Die Erhebung, Prüfung, manuelle Erfassung und Pflege dieser sog. "Differenzkinder" führen in der Entgeltabrechnung der Unternehmen zu bürokratischen Belastungen. Daher sollte für die Erfassung eine bürokratiearme Lösung umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach über zweijähriger Projektzeit und parallel zur Implementierung des eBA-Ausgabesystems in den Handwerkskammern, soll der eBA als Antragsvoraussetzung für die Security Modul Card - Typ B (SMC-B) für Hilfsmittelerbringer abgeschafft werden. So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine entsprechende Anpassung in § 340 Abs. 5 Satz 2 SGB V vor. Die Gesundheitshandwerke setzen sich nach aktuellem Stand für die Beibehaltung des eBA ein, der Ausdruck Ausdruck der Meisterpräsenzpflicht in den zulassungspflichtigen Gesundheitshandwerken ist.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Kabinettsbeschluss)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.

    • Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
      • 01.04.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich für eine konsequente Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine praxistaugliche Weiterentwicklung der TI ein. Ziel ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zur TI für Leistungserbringer und ihre Technikpartner, eine technologieoffene Zugangsarchitektur sowie eine stärkere Ausrichtung an Anwendungen mit unmittelbarem Mehrwert im Versorgungsalltag. Gefordert werden insb. die Reduzierung der Medienbrüche, der Abbau vn Doppelstrukturen und eine stabile Refinanzierung, ferner die bessere Nutzbarkeit von KIM und TI-Messenger für die unverzügliche interprofessionelle Kommunikation, die schrittweise Einführung der eVO sowie perspektivisch die Einbindung in die ePA für die ärztliche Abnahme sowie weiterer Leistungsprüfungen bspw. durch den MD.

    • Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass die Reform des psychotherapeutischen Ausbildungswegs von 2019 vervollständigt wird. Es geht uns um konkrete gesetzliche Regelungen, die eine vollfinanzierte psychotherapeutische Weiterbildung ermöglichen, um endlich die seit Entstehung des psychotherapeutischen Berufsstandes um 1997 prekären Ausbildungsverhältnisse zu beenden. U.a. fordern wir die Aufnahme der PtW (Psychotherapeut*innen in Weiterbildung) in die BPflV sowie Regelungen zur Deckung der Finanzlücke im ambulanten Teil der Weiterbildung (beispielsweise Hinzunahme der PtW in SGB V §75a)

    • Bereitgestellt von: PtW Forum am 05.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich für eine konsequente Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine praxistaugliche Weiterentwicklung der TI ein. Ziel ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zur TI für Leistungserbringer und ihre Technikpartner, eine technologieoffene Zugangsarchitektur sowie eine stärkere Ausrichtung an Anwendungen mit unmittelbarem Mehrwert im Versorgungsalltag. Gefordert werden insb. die Reduzierung der Medienbrüche, der Abbau vn Doppelstrukturen und eine stabile Refinanzierung, ferner die bessere Nutzbarkeit von KIM und TI-Messenger für die unverzügliche interprofessionelle Kommunikation, die schrittweise Einführung der eVO sowie perspektivisch die Einbindung in die ePA für die ärztliche Abnahme sowie weiterer Leistungsprüfungen bspw. durch den MD.

    • Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.

    • Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
      • 01.04.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.

    • Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
      • 01.04.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.

    • Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung des Hilfsmittelbegriffs zur Erhaltung etablierter Versorgungsstrukturen; effiziente Nutzung personeller Ressourcen im Gesundheitswesen durch Sicherstellung der Anwendung von Hilfsmitteln durch qualifiziertes Fachpersonal nach §15a Abs. 1 der nach §126 Abs. 1a zertifizierten Leistungserbringer; Vermeidung potentieller Interessenkonflikte bei der Ausweitung der Verordnungskompetenz von Pflegefachkräften.

    • Bereitgestellt von: Coloplast am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern