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67 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WissZeitVG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (67)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes = WissZeitVG) Die Bundestierärztekammer..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Aus Sicht der BTK..., ... Sonderregelung im WissZeitVG, ist für die Veterinärmedizin..., ... Die BTK fordert ein WissZeitVG welches die unterschiedlichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Promovierende am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... der Novelle des WisszeitVG unverändert:  6 ..., ...fordern deshalb, dass das WissZeitVG der Statistik folgt ..., ...dass das reformierte WissZeitVG den Qualifikationsbegriff..., ...konsequente Umsetzung im neuen WissZeitVG. Referenzen: ..., ...Kabinettsentwurf des neuen WissZeitVG Am 27. März ..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) verabschiedet [1]. ..., ...Kabinettsentwurf für das WissZeitVG wurde keine unserer..., ...beauftragte Evaluation des WissZeitVG von 2022 [3]. Hier wird..., ...ausreicht, obwohl das WissZeitVG bereits längere Befristungen..., ...SharedDocs/Downloads/de/2023/WissZeitVG/bundesverband_pro movierende.pdf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Novellierung des WissZeitVG Der Fakultätentag..., ...Wissenschafts-zeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über..., ...Änderungsentwurf des WissZeitVG beurteilen wir vom Grundsatz..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG • Erhalt der jeweils..., ...von den Regelungen des WissZeitVG abzuweichen. Diese Möglichkeit..., ...Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG vor dem ÄArbVtrG §1 ..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht zudem den..., ... Jahren und nach dem WissZeitVG auf sechs plus vier ..., ...Befristungsdauer nach WissZeitVG. Möglicherweise ist ..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • Festlegung einer..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • Entfall der Möglichkeit..., ...die Veränderungen des WissZeitVG betrachten wir insgesamt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte e.V. sieht mit Besorgnis, dass der am 6. Juni 2023 vorgestellte Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses weiter zu verschärfen droht. Das Versprechen, eine Verbesserung herbeizuführen, löst der Entwurf nicht ein – im Gegenteil. Als größter geisteswissenschaftlicher Fach- und Berufsverband sehen wir uns nach mehreren Stellungsnahmen zu den Novellierungen des WissZeitVG in der Vergangenheit erneut gezwungen, eindringlich vor den zu befürchtenden Auswirkungen des nun vorliegenden neuen Referentenentwurfs zu warnen. Wir fordern eine gründliche Überarbeitung.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Kunstgeschichte am 29.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 06.06.2023 Der..., ...den Novellierungen des WissZeitVG in der Vergangenheit..., ...einer Novellierung des WissZeitVG die fachspezifisch unterschiedlichen..., ...abgeschafft wird. Das WissZeitVG hat seit seiner Einführung..., ...Qualifizierungszeit vor Einführung des WissZeitVG lag, dank Beschäftigungszeiten...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Novellierung des WissZeitVG (Wissenschaftszeitertragsgesetz..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über..., ...Die Novellierung des WissZeitVG sollte nicht allein ..., ...Diskussion um die Reform des WissZeitVG deshalb von der Frage...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf des BMBF für das WissZeitVG (03.07.2023) Der Referentenentwurf..., ...schrittweise erfolgen. 4. Ein WissZeitVG ohne klare Karrierepfade..., ...europarechtswidrig. Das bisherige WissZeitVG legalisiert de facto...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern gemeinsam mit anderen Fachverbänden, dass die angekündigten Änderungen am WissZeitVG die Besonderheiten der Kleinen Fächer berücksichtigen und keinen Schaden verursachen. Insbesondere soll die Drittmittelbefristung als eigenständiger Befristungsgrund klar erhalten bleiben und von der Qualifizierungsbefristung getrennt werden. Außerdem darf die Höchstbefristungsdauer von 6+6 Jahren nicht weiter verkürzt werden, da dies den Druck erhöht und Fachkräfte aus dem System drängt. Zusätzlich braucht es bundesweit einheitliche Regelungen zu HiWi-Verträgen, Elternzeit und familienbezogenen Verlängerungen. Nur so bleiben die Kleinen Fächer als wichtiger Teil der deutschen Wissenschaftslandschaft langfristig handlungs- und zukunftsfähig.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 27.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 26.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Forderungen WissZeitVG Kleine Fächer Wir, ..., ...angekündigte Überarbeitung des WissZeitVG in den Austausch zu ..., ... Befristungsgrund im WissZeitVG erhalten bzw. auch klar...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern gemeinsam mit anderen Fachverbänden, dass die angekündigten Änderungen am WissZeitVG die Besonderheiten der Kleinen Fächer berücksichtigen und keinen Schaden verursachen. Insbesondere soll die Drittmittelbefristung als eigenständiger Befristungsgrund klar erhalten bleiben und von der Qualifizierungsbefristung getrennt werden. Außerdem darf die Höchstbefristungsdauer von 6+6 Jahren nicht weiter verkürzt werden, da dies den Druck erhöht und Fachkräfte aus dem System drängt. Zusätzlich braucht es bundesweit einheitliche Regelungen zu HiWi-Verträgen, Elternzeit und familienbezogenen Verlängerungen. Nur so bleiben die Kleinen Fächer als wichtiger Teil der deutschen Wissenschaftslandschaft langfristig handlungs- und zukunftsfähig.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 26.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf zum WissZeitVG Die unterzeichnenden..., ...Referentenentwurf zum WissZeitVG Bedenken aus der Wissenschaft...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.

    • Bereitgestellt von: German U15 e.V. am 10.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Karrieresysteme gearbeitet.  Das WissZeitVG stellt eine wichtige..., ...nichts mit dem Zweck des WissZeitVG zu tun und sollten ..., ...Übersteuerungsgefahr). Das WissZeitVG sollte ferner so allgemein..., ...Karriere unter dem jetzigen WissZeitVG begonnen haben, sollte..., ...Vertragsverlängerungsoptionen nach § 2 (1) WissZeitVG. Obwohl wir die Intention..., ...einer Novellierung des WissZeitVG entlang des Gesetzesentwurfs..., ...die Novellierung des WissZeitVG mit bereits bestehenden..., ...Postdoc-Phase im bisherigen WissZeitVG begonnen haben, sieht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) hatten wir aufgrund..., ... § 1 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG weiterhin vollständig..., ...Neugestaltung von § 1 Abs. 1 S.3 WissZeitVG die bestehende Regelung..., ...familienpolitischen Komponente im WissZeitVG und auch im Gesetz über..., ...muss in § 2 Abs. 1 S. 4 WissZeitVG das „soll“ durch ein..., ...medizinischen Bereich das WissZeitVG häufig genutzt wird,..., ... 2 Abs. 1 S. 2 2. HS WissZeitVG entfallen und es die..., ...in § 2 Abs. 2 2. HS WissZeitVG das „soll“ durch ein..., ...Höchstbefristungsdauer nach § 6 WissZeitVG von 6 auf 8 Jahre ..., ...Anwendungsvorrang des WissZeitVG vor dem Gesetz über ..., ...sowie § 2 Abs. 4 S. 1 WissZeitVG zu ändern. Es muss vielmehr..., .... 6 ÄArbVtrG für das WissZeitVG zwingend vorgibt, muss..., ...regelhaften Anwendung des WissZeitVG spricht, dass die Rechtsprechung..., ...zur Anwendbarkeit des WissZeitVG bei ausschließlichem..., ...Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG anzurechnen sind. Ansonsten...
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