Stellungnahmen/Gutachten
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59 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StVZO 2012"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (59)
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Zu Regelungsvorhaben:
Fahrradfreundliche Neufassung der StVZO in Form der FGBV ab 2029
Die Neufassung der bisherigen StVZO in Form der neuen FGBV ab 2029 betrifft auch Vorschriften für Fahrräder und Fahrradanhänger. Zukunft Fahrrad setzt sich hierbei für einen klaren Rechtsrahmen für Fahrräder und Fahrradanhänger ein, der sicherstellt, dass diese sicher und komfortable genutzt werden können.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 23.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen (FGBV)
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Sicherheit beim Rangieren und Rückwärtsfahren von Lastzügen
Bis in der UN-Regelung Nr. 48 eine entsprechende Regelung erlassen wurde, sollte in Bezug zur StVZO eine befristete Ausnahmeregelung zur Nutzung blinkender Umrissleuchten im Vorgriff auf die UN-Regelung Nr. 48 erlassen werden. Diese sollte an eine selbsttätige Bremsung (Automatically Commanded Braking – gemäß UN-Regelung Nr. 13) des Anhängefahrzeugs bei der Erkennung von Hindernissen gekoppelt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 26.06.2026
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Richtlinie über Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen
Ziel des ADAC ist eine Änderung der gesetzlichen Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll. Diese sollte sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientieren und nicht das Mitführen unnötiger Ausrüstungsgegenstände erfordern. Letzteres würde zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge und damit auch zu vermeidbaren THG-Emissionen führen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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09.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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06.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelung für Einzelgenehmigungen für EG-Fahrzeugklasse L und T
Mit der 56. Änderungsverordnung der StVZO wurden die Anforderungen für nationale Einzelgenehmigungen von Fahrzeugen der Klassen L drastisch verschärft. Diese neuen Regelungen bedrohen Unternehmen und hemmen den Fortschritt in der nachhaltigen Mobilität und Innovationskraft.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk am 24.06.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Nachfrist beim Nichtbestehen der HU soll von einem auf zwei Monate verlängert werden, wenn nur geringe oder erhebliche Mängel vorliegen. Damit soll dem Umstand begegnet werden, dass es immer schwieriger wird, einen Werkstatttermin zu erhalten bzw. dass entsprechend kurzfristig die benötigten Ersatzteile verfügbar sind. Zudem steigen bisher nach einem Monat die Prüfgebühren erheblich, obwohl der Autofahrer für die Nichteinhaltung der Frist hier oft nicht verantwortlich ist.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Richtlinie über Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen
Ziel des ADAC ist eine Änderung der gesetzlichen Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll. Diese sollte sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientieren und nicht das Mitführen unnötiger Ausrüstungsgegenstände erfordern. Letzteres würde zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge und damit auch zu vermeidbaren THG-Emissionen führen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technische Motorradsicherheit erhöhen
Auch für Motorräder sollten – analog zu Pkw, Lkw, Bussen und Anhängern – Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften für Systeme erlassen werden, deren Nutzen für die Verkehrssicherheit und deren Bedeutung für das Unfallgeschehen beim Motorrad nachgewiesen ist. Konkrete Empfehlungen betreffen u.a. ABS-Systeme für A1-Motorräder, Scheinwerfer, e-Call, Nachrüstungen älterer Motorräder mit modernen Reifen sowie die Förderung von Innovationen Geändert werden müsste die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der Richtlinie 96/53/EG über Abmessungen und Gewichte schwerer Nutzfahrzeuge
Der Vorschlag für eine Revision der EU-Richtlinie 96/53/EG wurde am 18. Juni 2024 im EU-Ministerrat abgestimmt. Mit der Revision soll der grenzüberschreitende Einsatz von überlangen Nutzfahrzeugkom-binationen zwischen den EU-Staaten ermöglicht und höhere Gesamtgewichte für LKW mit emissions-freien Antrieben zugelassen werden. In seinem Schreiben an die Bundesumweltministerin bittet der DSLV um deren Zustimmung zu dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für die geänderte EU-Richtlinie 96/53/EG
- Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: