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25 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"NDAV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (25)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren..., ...wird die bislang nur für NdaV vorgesehene Regelung des..., ...KWK-Zuschläge wie der in ein NdaV eingespeiste KWK-Strom ..., ...Gleichbehandlung von gVN und NdaV im energiewirtschaftlichen..., ...festzuhalten, dass gVN und NdaV im energiewirtschaftlichen..., ...werden, stehen die gVN den NdaV weitgehend gleich. Einige..., ... nicht zwischen gVN und NdaV differenziert. Entsprechendes..., ...ist im gVN genauso wie im NdaV grundsätzlich jedermann..., ...behandelt werden, sondern den NdaV gleichgestellt sind. Für..., ...und stellt damit gVN und NdaV bei der Belastung mit Umlagen..., ...Befreiungstatbestands auf NdaV entsteht nunmehr eine neue..., ...zwischen Betreibern von NdaV und Betreibern von gVN ..., ...Netzentgelte in gVN und NdaV nicht weiterhin gegeben..., ...Zuschlagzahlung für in ein NdaV eingespeisten KWK-Strom..., ...dem EnFG genauso wie in NdaV. Nur für in Kundenanlagen..., ... der Einspeisung in ein NdaV und nicht mit der Lieferung..., ... der Einspeisung in ein NdaV gleichzustellen (BT-Drs..., ...Gleichstellung von gVN und NdaV in der KWKAusV behandelt..., ...Förderkategorie von in ein NdaV eingespeisten KWK-Strom..., ...das gVN sachgerecht dem NdaV und nicht mehr sachwidrig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 26.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbrauch aus gVN wie aus NdaV netzumlagepflichtig ▪ ..., ...weitergehende Pflichten des NdaV (insbesondere NAV, EEG)..., ...Kunden in gVN gegenüber NdaV(1) ▪ Umlagebefreiung für Verlustenergie in NdaV nach §21 Abs. 6 EnFG „..., ...Kunden in gVN gegenüber NdaV(2) ▪KWK-Zuschlag bei Einspeisung..., ...Umlagebefreiung für Netzverluste in NdaV erstmalig ausdrücklich ..., ...Netzumlagen auf Netzverluste in NdaV und in gVN gleichermaßen..., ...der Netzentgelte gVN mit NdAV nach §110 Abs. 4 EnWG ..., ... nur bei Einspeisung in NdaV und ausnahmsweise auch ..., ...Kundenanlage, sondern mit NdaV ▪ Insbesondere früheres..., ...gleiche Kostenbelastung wie NdaV ▪ Notwendigkeit der Gleichstellung von gVN mit NdaV vom Gesetzgeber für KWK-Strom...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbrauch aus gVN wie aus NdaV netzumlagepflichtig ■ ..., ...weitergehende Pflichten des NdaV (insbesondere NAV, EEG)..., ...Kunden in gVN gegenüber NdaV (1) ► Umlagebefreiung für Verlustenergie in NdaV nach § 21 Abs. 6 EnFG ..., ...Kunden in gVN gegenüber NdaV (2) ► KWK-Zuschlag bei..., ...m. §7 Abs. 1, 2 KWKG ■ NdaV Bis 50 kW 50 kW -100 kW..., ...allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren..., ...wird die bislang nur für NdaV vorgesehene Regelung des..., ...KWK-Zuschläge wie der in ein NdaV eingespeiste KWK-Strom ..., ...Gleichbehandlung von gVN und NdaV im energiewirtschaftlichen..., ...festzuhalten, dass gVN und NdaV im energiewirtschaftlichen..., ...werden, stehen die gVN den NdaV weitgehend gleich. Einige..., ... nicht zwischen gVN und NdaV differenziert. Entsprechendes..., ...ist im gVN genauso wie im NdaV grundsätzlich jedermann..., ...Gleichbehandlung von gVN und NdaV im energiewirtschaftlichen..., ...Netzumlagen auf Netzverluste in NdaV und in gVN gleichermaßen..., ...der Netzentgelte gVN mit NdAV nach § 110 Abs. 4 EnWG ..., ... nur bei Einspeisung in NdaV und ausnahmsweise auch ..., ...Kundenanlage, sondern mit NdaV ► Insbesondere früheres..., ... von gVN mit NdaV vom Gesetzgeber für KWK-Strom...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 28n EnWG werden Regelungen zum Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen sowie eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates über die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen zu erlassen, einschließlich der Regelungen zum Ausgleich des Wasserstoffnetzes, eingeführt. In diesem Hinweispapier erarbeitet FNB Gas einige Vorschläge zur Ausarbeitung einer H2-Haftungsverordnung.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 26.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 23.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bewährten Regelung des § 18 NDAV, der gemäß § 5 GasNZV (..., ...Haftungsmaßstab des § 18 NDAV anzuwenden. Eine Annahme..., ...kann eine Geltung von § 18 NDAV im Wasserstoffsektor einer..., ...Risikoverteilung nach § 18 NDAV Die aktuellen Forderungen..., ...Wasserstoffnetzbetreibern über § 18 NDAV hinaus verstellen aus Sicht..., ... die Anwendung von § 18 NDAV im Wasserstoffsektor eine..., ...Versicherbarkeit von einer § 18 NDAV abweichende Haftung nicht..., ...Versicherbarkeit einer von § 18 NDAV abweichenden Haftung sehr..., ...Haftungsregime als § 18 NDAV für Versicherer von Wasserstoffnetzbetreibern..., ... Haftungssummen in § 18 NDAV für den Wasserstoffsektor..., ...Haftungsregime als § 18 NDAV für Versicherer von Wasserstoffnetzbetreibern..., ...Wasserstoffversorgung bei von § 18 NDAV abweichender Haftung also..., ...nach einer gegenüber § 18 NDAV ausgedehnten Haftung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassung kann in § 12 Abs. 4 NDAV und durch eine Ergänzung..., ...BDEW-Formulierungsvorschlag § 12 NDAV Grundstücksbenutzungsrechte..., ...gewährleisten. Nach § 9 Abs. 1 NDAV kann der Netzbetreiber ..., ...Netzbetreiber zwar nach § 9 NDAV ebenfalls Kostenerstattung..., ...Deshalb sollte in § 9 Abs. 1 NDAV ausdrücklich klargestellt..., ...BDEW-Formulierungsvorschlag § 9 Abs.1 NDAV - Kostenerstattung für ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...allgemeinen Versorgung (NdaV). Um diese Ungleichbehandlungen..., ...Ungleichbehandlung zwischen gVN und NdaV auflösen. Seite 2 von..., ...allgemeinen Versorgung (NdaV) der vollständigen Regulierung..., ...Grunde nach erfüllen (d.h. NdaV, die technisch äquivalent..., ... ist ausschließlich auf NdaV anwendbar, obwohl NdaV ..., ...grundsätzlich nur für in ein NdaV eingespeisten KWK-Strom..., ...Zuschlagzahlung für in ein NdaV eingespeisten KWK-Strom..., ...nachvollziehbar, da dort wie auch in NdaV auch bei Eigenversorgung..., ...Gleichstellung von gVN mit NdaV für KWK-Strom aus KWK-Anlagen..., ...Schlechterstellung von gVN gegenüber NdaV zu beheben, ist daher eine..., ...wird die bislang nur für NdaV vorgesehene Regelung des..., ...KWK-Zuschläge wie der in ein NdaV eingespeiste KWK-Strom ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 28.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 19.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tiefbauarbeiten. Nach § 12 NDAV ist der Anschlussnehmer..., ...erforderlich ist. § 12 Abs. 4 NDAV (oder Regelung im EnWG)..., ... Zusätzlich sollte § 9 NDAV angepasst werden, dass ..., ...erstmalige Herstellung. § 9 NDAV (oder Regelung im EnWG)..., ...anzupassen: „§ 9 Abs. 1 NDAV - Kostenerstattung für ..., ...kündigen. Nach § 25 Abs. 1 NDAV kann der Netzbetreiber ..., ...vor in §18 EnWG und §25 NDAV vor: Ergänzung in § 18..., ...Folgeänderung in § 25 Abs. 1 NDAV: „Der Netzbetreiber kann..., ...Rechtslage (§ 25 Abs. 1 NDAV) erlaubt dem Netzbetreiber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es geht um die Ausgestaltung einer Verordnung nach § 28n EnWG zur Haftung von Wasserstoffnetzbetreibern. Ziel ist, ein eigenständiges Haftungsregime für das Wasserstoffkernnetz zu schaffen, das die besonderen technischen und marktlichen Risiken der Hochlaufphase berücksichtigt. EFET Deutschland setzt sich für eine faire Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern, Händlern und Abnehmern ein, um Investitions- und Vertragssicherheit zu fördern und den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Haftungsbegrenzung des § 18 NDAV, der über § 5 GasNZV auch..., ...Haftungsbeschränkungen des § 18 NDAV weder vergleichbar noch..., ...Haftungshöchstbeträge des § 18 Abs. 2 NDAV für das Wasserstoffkernnetz..., ...entgegen § 18 Abs. 1 S. 2 NDAV auch gehaftet werden sollte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 28n EnWG werden Regelungen zum Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen sowie eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates über die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen zu erlassen, einschließlich der Regelungen zum Ausgleich des Wasserstoffnetzes, eingeführt. In diesem Hinweispapier erarbeitet FNB Gas einige Vorschläge zur Ausarbeitung einer H2-Haftungsverordnung.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 17.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insbesondere§§ 16 und 17 NDAV nicht für unbedingt erforderlich..., ...für den die§§ 16 und 17 NDAV ebenfalls keine Anwendung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Umsetzung der europäischen GasRL im EnWG setzt sich E.ON für Rechtssicherheit bei der Transformation der Gasverteilernetze ein. Unverhältnismäßig lange Informations- und Kündigungsfristen sind nicht zielführend; Informationen müssen zentral über Internetplattformen bereitgestellt werden. Die Duldungspflicht für dauerhaft ungenutzte Gasleitungen ist zu begrüßen und rechtssicher auszugestalten. Die Bewertung von Netzanschlussbegehren von Biogasanlagen nach volkswirtschaftlicher Effizienz ist ein wichtiger Schritt. Die gesetzliche Privilegierung bei Netzanschlusskosten ist zu beenden. Verbleibende Mehrkosten der Biomethaneinspeisung sind solidarisch auf alle Netzbetreiber zu verteilen – über 2028 hinaus.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf Kundenwunsch (§ 9 NDAV) 3. § 17k Abs. 1 Nr. 5..., ...Anschlusstrennung auf Kundenwunsch (§ 9 NDAV) • Bei der Trennung von..., ...Verordnungsermächtigung für eine von der NDAV separate Verordnung, die..., ...EnWG angelegt sowie in § 9 NDAV ergänzt. • Der § 18 Abs..., ...zungsvariante ergänzt werden. Die NDAV sollte in der Folge die...
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