Stellungnahmen/Gutachten
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102 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"IfSG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (102)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des geplanten Apotheken-Reformgesetz - ApoRG
Mit der Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird der dort enthaltene Arztvorbehalt in Bezug auf die Durchführung von patientennahen Schnelltests (auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus) in Apotheken aufgehoben. Diese Änderung des Arztvorbehalts ist abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 08.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird der dort enthaltene..., ...eine Erlaubnis nach § 44 IfSG zum Umgang mit den genannten..., ...und Apotheker die im § 47 IfSG definierten Voraussetzungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgung mit mRNA Impfstoffen und Therapeutika
Anpassung und Optimierung der Rahmenbedingungen für einen zügigen und breiten Patienten-Zugang von Innovationen samt Erstattung.
- Bereitgestellt von: Pathways Public Health GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderreglungen gem. § 13 IfSG: Um einen Beitrag zur Entlastung..., ...Sonderregelungen in § 13 IfSG zur Schutzimpfung gegen..., ...Regelung in § 13 Abs. 5 Nr. 10 IfSG, die aus der Pandemie stammt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Die DGKL betreibt Interessenvertretung zum ApoVWG mit dem Ziel, die im Entwurf vorgesehene Ausweitung labordiagnostischer Untersuchungen/Testtätigkeiten in Apotheken sowie die damit verbundenen Änderungen u. a. im Infektionsschutzgesetz zu verhindern bzw. so zu ändern, dass der Arztvorbehalt und die ärztliche Indikationsstellung gewahrt bleiben, verbindliche Qualitätsanforderungen (insb. Rili‑BÄK) sichergestellt und Meldepflichten nach IfSG rechtssicher und eindeutig geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) e. V. am 05.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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27.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zukünftig nur formell nach § 6 IfSG-E, da § 8 Abs. 1 Nr. 1 IfSG-E Per-sonen erfasst, die..., ... Melde-pflicht nach § 7 IfSG-E bleibt hingegen Laboren..., ... betreffen, die dem § 7 IfSG zugeordnet sind, entsteht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Zugangs zu patientennaher Diagnostik in Apotheken
Im Rahmen des Auftrags setzen wir uns für eine Ausweitung des Zugangs zu patientennaher, niedrigschwelliger Diagnostik in Apotheken ein, die den Stand der Medizintechnik berücksichtigt. Konkret sollen Apothekerinnen und Apotheker PCR-Schnelltests auf klinisch relevante Erregergruppen durchführen können. Das verbessert die Früherkennung, unterbricht Infektionsketten und unterstützt eine zielgerichtete Therapie.
- Bereitgestellt von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eine Anpassung des § 24 IfSG soll die Durchführung patientennaher..., ...Kabinettsentwurf: Änderung des § 24 IfSG zur patientennahen Diagnostik...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßung der Aufnahme des Wirkstoffes Clesrovimab in die RSV-Prophylaxeverordnung
Die BÄK begrüßt ausdrücklich die Aufnahme von Clesrovimab in die RSV-Prophylaxevereordnung. Es wird auf die ausführliche Stellungnahme der BÄK von 2024 verwiesen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Änderung der RSV-Prophylaxe-Verordnung
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Adressatenkreis:
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07.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Bezug nimmt. Die Primärprophylaxe..., ...Prophylaxe“ gem. § 2 Nr. 10 IfSG und keine Schutzimpfung i. S. v. § 2 Nr. 9 IfSG. Zwar ermöglicht § 20i...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung zum Anspruch für gesetzlich Versichterte auf eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab
Die Bundesärztekammer stimmt dem mit der RSV-Prophylaxeverordnung begründeten Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine RSV-Prophylaxe mittels passiver Immunisierung mit Nirsevimab, gemäß der STIKO-Empfehlung, zu. Es wird zusätzlich von der Bundesärztekammer angeregt, § 20i Abs. 1 SGB V anzupassen, um in Zukunft dem G-BA zu ermöglichen, den Anspruch auf Prophylaxen mittels passiven Immunisierungen zu regeln, analog zu den aktiven Schutzimpfungen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 13.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Bezug. Die Primärprophylaxe..., ...Prophylaxe“ gem. § 2 Nr. 10 IfSG und keine Schutzimpfung i. S. v. § 2 Nr. 9 IfSG. Die Bundesärztekammer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung des niedrigschwelligen Impfangebots in Apotheken
Der vfa setzt sich für eine konsequente Vereinfachung des niedrigschwelligen Impfangebotes in Apotheken. Im Sinne einer konsequenten Erhöhung der Impfquoten empfiehlt der vfa konkret, das Impfangebot in Apotheken substanziell auszuweiten. Versicherten, die das 16.Lebensjahr vollendet haben, sollte ermöglicht werden, ihren Anspruch auf Schutzimpfungen durch Standard-, Indikations- und Satzungsleistungsimpfungen in Apotheken zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 01.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...maßgeblichen Artikel 9 zu § 20c IfSG. Sie gilt gleichermaßen..., ...Artikel 9 Nr. 4 – § 20c IfSG Schutzimpfungen durch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ........................., ........11 § 20c Absatz 1 IfSG-E ........................, ..................11 § 24 IfSG-E ........................, ...Infektionsschutzgesetzes (IfSG) § 20c Absatz 1 IfSG-E..., ...soll gemäß § 20c Absatz 3 IfSG-E bzw. ausweislich des ..., ...Streichung der Regelung. § 24 IfSG-E A) Beabsichtigte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des Gesetzentwurfes setzt sich GSK für die Erweiterung niedrigschwelliger Impfangebote in Apotheken ein. Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen in der Medizin, um Krankheiten vorzubeugen und sie sind wirksam sowie kostengünstig. Leider sind die Impfquoten in Deutschland im internationalen Vergleich besorgniserregend niedrig oder stagnieren seit Jahren. Wir unterstützen daher die Initiative, die Impfquoten durch zusätzliche niederschwellige Impfangebote zu erhöhen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen gemäß den Empfehlungen der STIKO.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 30.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...maßgeblichen Artikel 9 zu § 20c IfSG. Sie gilt gleichermaßen..., ...Artikel 9 Nr. 4 – § 20c IfSG Schutzimpfungen durch Apotheker...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ........................., ........12 § 20c Absatz 1 IfSG-E ........................, ..................12 § 24 IfSG-E ........................, ...Infektionsschutzgesetzes (IfSG) § 20c Absatz 1 IfSG-E..., ...soll gemäß § 20c Absatz 3 IfSG-E bzw. ausweislich des ..., ... Seite 14 von 14 § 24 IfSG-E A) Beabsichtigte Neuregelung...
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Zu Regelungsvorhaben: