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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"IRegBV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Implanteregister-Betriebsverordnung (IRegBV) wird der Vergütungsabschlag..., ... IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV und des § 362 Abs. 2 SGB..., ...Ergänzung des § 2 Abs. 1 IRegBV um eine hinreichende Frist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV und des § 362 Abs. 2 SGB..., ...Ergänzung des § 2 Abs. 1 IRegBV um eine hinreichende Frist..., ...KVNR-Vergabe Nach § 2 Abs. 1 IRegBV sind die Unternehmen der..., ...Neufassung des § 2 Absatz 1 IRegBV: „(1) Die privaten Krankenversicherungsunternehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsforschung bzw. Qualitätssicherung bei Medizinprodukten/Hilfsmitteln
Der Referentenentwurf zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung betrifft die Datenerfassung und -integration im Rahmen des Implantateregisters. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Versorgung durch eine lückenlose digitale Dokumentation zu stärken. Während die vorgesehene Übernahme von Daten aus bestehenden Registern, um Datenverlust zu vermeiden, Doppelstrukturen zu verhindern und bereits etablierte Prozesse nutzbar zu machen, begrüßenswert ist, fehlt es an einer rechtlichen Absicherung der Datenübernahme, um Verzögerungen beim Aufbau eines Registers zu vermeiden. Eine solche Grundlage sollte zeitnah geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): RefE Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 1 – § 1 Absatz 3 IRegBV Der neu eingefügte § ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung u. Verbesserung d. Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie und der Endoprothetik
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 24.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergütungsminderung gemäß § 23a Absatz 2 IRegBV bis zum 31. Dezember 2025..., ...Änderung des § 23a Absatz 2 IRegBV aus, wonach die Anwen-dung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie und der Endoprothetik; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergütungsminderung gemäß § 23a Absatz 2 IRegBV bis zum 31. Dezember 2025..., ...Änderung des § 23a Absatz 2 IRegBV aus, wonach die Anwen-dung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergütungsminderung gemäß § 23a Absatz 2 IRegBV bis zum 31. Dezember 2025..., ...Änderung des § 23a Absatz 2 IRegBV aus, wonach die Anwen-dung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die für die Meldung des Kostenträgerwechsels nach § 17 Abs. 2 IRegG erforderlichen Datenverarbeitungsbefugnisse der Kostenträger sollten ausdrücklich geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV und des § 362 Abs. 2 SGB..., ...Ergänzung des § 2 Abs. 1 IRegBV um eine hinreichende Frist..., ...KVNR-Vergabe Nach § 2 Abs. 1 IRegBV sind die Unternehmen der..., ...Neufassung des § 2 Absatz 1 IRegBV: „(1) Die privaten Krankenversicherungsunternehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GDAG: eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Die Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV und des § 362 Abs. 2 SGB..., ...Ergänzung des § 2 Abs. 1 IRegBV um eine hinreichende Frist..., ...KVNR-Vergabe Nach § 2 Abs. 1 IRegBV sind die Unternehmen der..., ...Neufassung des § 2 Absatz 1 IRegBV: „(1) Die privaten Krankenversicherungsunternehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es sollte sichergestellt werden, dass die neu vorgesehene Pflicht zur Datenbereitstellung durch die Hersteller Informationstechnischer Systeme an die Leistungserbringer auch für die PKV gilt.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV und des § 362 Abs. 2 SGB..., ...Ergänzung des § 2 Abs. 1 IRegBV um eine hinreichende Frist..., ...KVNR-Vergabe Nach § 2 Abs. 1 IRegBV sind die Unternehmen der..., ...Neufassung des § 2 Absatz 1 IRegBV: „(1) Die privaten Krankenversicherungsunternehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Telematikinfrastruktur: Ergänzung des PKV-Verbandes in der Gesellschafterliste der Digitalagentur
Die Beteiligung des PKV-Verbandes an der gematik GmbH / Digitalagentur sowie die Mitfinanzierung der Kosten der TI durch die PKV müssen im SGB V hinreichend abgeildet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV und des § 362 Abs. 2 SGB..., ...Ergänzung des § 2 Abs. 1 IRegBV um eine hinreichende Frist..., ...KVNR-Vergabe Nach § 2 Abs. 1 IRegBV sind die Unternehmen der..., ...Neufassung des § 2 Absatz 1 IRegBV: „(1) Die privaten Krankenversicherungsunternehmen...
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Zu Regelungsvorhaben: