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127 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GmbHG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (127)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung des § 15 Abs.3 und 4 GmbHG Wir schlagen vor, die..., ...Mitveräußerungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG) mit der Folge, dass der..., ...Gesellschaftsanteilen (§ 15 Abs. 4 GmbHG) im Einzelfall rechtlich..., ...Beurkundungspflicht nach § 15 Abs. 3 u.4 GmbHG Dass die Regelungen des § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG aus rechtlichen Gründen..., ...Seit der Änderung des § 40 GmbHG durch das Gesetz zur Modernisierung..., ...Diese ist nach § 40 Abs.1 GmbHG von den Geschäftsführern..., ...lässt sich gem. § 15 Abs. 5 GmbHG durch eine Satzungsregelung..., ...Beurkundungspflicht nach § 15 Abs. 3 u. 4 GmbHG erweist sich so als Standortnachteil...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG ein dringendes Anliegen..., ... gemäß § 15 Abs.3 und 4 GmbHG auf der notariellen Beurkundungspflicht..., ...Vorschrift findet sich im GmbHG seit dessen erstem Erlass..., ... nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG sprechen. Rechtsanwalt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Bereits § 2 Abs. 3 GmbHG sowie die neu eingefügten..., ... 47 Abs. 3 Satz 2 (neu) GmbHG Der vorgeschlagene ..., ...neuen § 47 Abs. 3 Satz 2 GmbHG ist verkürzt und eher ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Notarverein begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht. Die Erweiterungen der notariellen Online-Verfahren erfolgen mit Augenmaß, berücksichtigen die unterschiedlichen Schutz- und Belehrungszwecke der betroffenen Formvorschriften und knüpfen an die bereits bewährten Erfahrungen mit den seit 2022 bestehenden Online-Verfahren an. Bei aller Zustimmung zur nun vorgesehenen – in diesem Maße zweckmäßigen – Ausweitung möchten der Deutsche Notarverein zu bedenken geben, dass die Einführung und Fortentwicklung notarieller Online-Verfahren weiterhin nur mit Augenmaß erfolgen darf.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 04.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4782 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Maßgeblich ist § 47 Abs. 3 GmbHG-E: Die Vollmacht bedarf..., ... Abs. 3 Satz 1, 3 und 4 GmbHG, und ermöglicht gerade..., ... 55 Abs. 1 Satz 3 und 4 GmbHG-E zur Vollmacht für die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ...Unternehmergesellschaft gemäß § 5a GmbHG. (b) Compartments Die..., ...ein Sperrjahr gemäß § 73 GmbHG bei Verbriefungen nicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ...Unternehmergesellschaft gemäß § 5a GmbHG. (b) Compartments ..., ...ein Sperrjahr gemäß § 73 GmbHG bei Verbriefungen nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG sollten im notariellen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG sollten im notariellen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ...Unternehmergesellschaft gemäß § 5a GmbHG. (b) Compartments Die..., ...ein Sperrjahr gemäß § 73 GmbHG bei Verbriefungen nicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sie umzusetzen, muss das GmbHG verlassen und eine eigene..., ...Verantwortungseigentum im GmbHG? Zur Forderung nach einer...
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