Stellungnahmen/Gutachten
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382 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (382)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Gebäudetyp E
BMJV und BMWSB haben ein Eckpunktepapier Gebäudetyp E vorgelegt. Ziel des BSB ist es, dass der Verbraucherschutz für private Bauherren nicht hinter die bestehenden Verbraucherschutzregelungen fällt.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 22.01.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 19.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 19.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 19.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 19.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm 2026: Statt neuer Maßnahmen die bestehenden Maßnahmen übernehmen und umsetzen
Im Klimaschutzprogramm 2026 sollten nicht zusätzliche neue Einzelmaßnahmen im Vordergrund stehen, sondern die Vereinfachung des bestehenden Ordnungsrechts und die Sicherstellung einer langfristig stabilen und verlässlichen Förderkulisse. Nur so können der Gebäudesektor auf einem belastbaren Pfad zum Erreichen der Klimaziele 2045 gehalten und die notwendige Investitionssicherheit für alle Akteure gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unternehmen ist vom BMV um eine Stellungnahme zum oben genannten Gesetzesentwurf gebeten worden. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden u. a. wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt, Beteiligungsprozesse gestrafft, Genehmigungsverfahren vereinfacht, die Optionen im überragenden öffentlichen Interesse gleichrangig zur Verfügung gestellt und Verfahrensabläufe erleichtert. Grund für die Anfrage des Ministeriums: Gesetzesentwurf soll praxisgerecht sein und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen. Einbringen von fachlicher Expertise zu Auswirkungen des Entwurfs auf Investitionen, Beschäftigung, Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 16.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Gebäude-Energien-Gesetzes im Sinne des Klima- und Verbrauchendenschutzes
Erhalt der 65%-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel. Absicherung der sozialen Nachhaltigkeit.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 16.01.2026
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Mit dem Klimaschutzprogramm muss die Bundesregierung bis spätestens 1 Jahr nach Beginn der 21. Legislaturperiode einen Maßnahmenkatalog vorlegen, mit dem sie die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele gewährleisten kann. In ihrer Stellungsnahme bringt die Stiftung KlimaWirtschaft geeignete Maßnahmenvorschläge in den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein.
- Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: