Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607140007
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz dient der Beschleunigung der Umsetzung übergeordneter raumwirksamer Infrastruktur.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat das Ziel der Beschleunigung von Planungsverfahren im Kontext der Raumordnung. Es wird mit dem überragenden öffentlichen Interesse versehen. Für bestimmte Planverfahren (z.B. Linienbestimmungsverfahren) wird das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung gänzlich abgeschafft bzw. reduziert. Mit der vorgesehenen Änderung des Raumordnungsgesetzes soll künftig auf die Raumverträglichkeitsprüfung bei der Planung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Schienenwegen des Bundes sowie für Pumpspeicherkraftwerke verzichtet werden. Mit dem Gesetz wird für die Vielzahl von Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben beim naturschutzrechtlichen Ausgleich- und Ersatz eine Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung zur Realkompensation im Vorhabenzusammenhang geregelt.
Bereitgestellt von:
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. (R003672)
am
21.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.02.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4099 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle SG hierzu]
- Energienetze [alle SG hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]