Regelungsvorhaben
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz dient der Beschleunigung der Umsetzung übergeordneter raumwirksamer Infrastruktur.
Angegeben von:
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. (R003672)
am
21.07.2026
Beschreibung:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat das Ziel der Beschleunigung von Planungsverfahren im Kontext der Raumordnung. Es wird mit dem überragenden öffentlichen Interesse versehen. Für bestimmte Planverfahren (z.B. Linienbestimmungsverfahren) wird das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung gänzlich abgeschafft bzw. reduziert. Mit der vorgesehenen Änderung des Raumordnungsgesetzes soll künftig auf die Raumverträglichkeitsprüfung bei der Planung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Schienenwegen des Bundes sowie für Pumpspeicherkraftwerke verzichtet werden. Mit dem Gesetz wird für die Vielzahl von Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben beim naturschutzrechtlichen Ausgleich- und Ersatz eine Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung zur Realkompensation im Vorhabenzusammenhang geregelt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4099 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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