Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240094 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
SAF-Quote durch einheitliche Abgabe finanzieren

Die Quote für SAF (Sustainable Aviation Fuel) gilt seit 2025 für Flüge von und zu europäischen Flughäfen. Die Lufthansa Group wirkt darauf hin, die Belastungen der Quote für SAF gleichermaßen auf europäische und nicht-europäische Luftverkehrsunternehmen zu verteilen und Nicht-EU-Airlines in die Finanzierung der Beimischungspflicht gerecht einzubeziehen - etwa, indem Mehrkosten für SAF auf Endkunden umgelegt werden (z. B. endzielbezogene SAF-Abgabe) oder ihnen der Kostenvorteil beim Grenzübergang abgenommen wird (SAF-Border-Adjustment-Mechanismus).

Bereitgestellt von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474) am 26.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.03.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (9)

Nach oben blättern