Regelungsvorhaben

SAF-Quote durch einheitliche Abgabe finanzieren

Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474) am 26.06.2024

Beschreibung:
Die Quote für SAF (Sustainable Aviation Fuel) gilt seit 2025 für Flüge von und zu europäischen Flughäfen. Die Lufthansa Group wirkt darauf hin, die Belastungen der Quote für SAF gleichermaßen auf europäische und nicht-europäische Luftverkehrsunternehmen zu verteilen und Nicht-EU-Airlines in die Finanzierung der Beimischungspflicht gerecht einzubeziehen - etwa, indem Mehrkosten für SAF auf Endkunden umgelegt werden (z. B. endzielbezogene SAF-Abgabe) oder ihnen der Kostenvorteil beim Grenzübergang abgenommen wird (SAF-Border-Adjustment-Mechanismus).

Betroffene Interessenbereiche (9)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2406240086 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2406240094 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.03.2024 an:

  3. SG2412120018 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.05.2024 an:

      • Bundesregierung

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