Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412120018
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
SAF-Quote durch einheitliche Abgabe finanzieren
Die Quote für SAF (Sustainable Aviation Fuel) gilt seit 2025 für Flüge von und zu europäischen Flughäfen. Die Lufthansa Group wirkt darauf hin, die Belastungen der Quote für SAF gleichermaßen auf europäische und nicht-europäische Luftverkehrsunternehmen zu verteilen und Nicht-EU-Airlines in die Finanzierung der Beimischungspflicht gerecht einzubeziehen - etwa, indem Mehrkosten für SAF auf Endkunden umgelegt werden (z. B. endzielbezogene SAF-Abgabe) oder ihnen der Kostenvorteil beim Grenzübergang abgenommen wird (SAF-Border-Adjustment-Mechanismus).
Bereitgestellt von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474)
am
12.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Außenpolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle SG hierzu]
- Personenverkehr [alle SG hierzu]
- Tourismus [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]