Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbessert die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und strebt eine umfassende gesellschaftliche Inklusion an. Das bisherige Eingliederungssystem wird personenzentrierter und entsprechend individueller Bedürfnisse ausgerichtet. Teil des BTHG ist eine umfassende Werkstattreform der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), um Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung eine berufliche Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Eine auskömmliche Refinanzierung des (Um-)Baus von behindertengerechten Räumlichkeiten und für weitere Umstrukturierungen sowie ausreichend pädagogisches Fachpersonal zur Deckung eines angemessenen Personalschlüssels für individuelle Betreuungsstrukturen werden gefordert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 14.11.2024
- Beschreibung: Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung von Art. 27 UN-BRK. Grundsicherungsunabhängigkeit von WfbM-Beschäftigten. Abschaffung des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleitung in § 219 Abs. 2 SGB IX. Stärkung der Alternativen zur WfbM durch u.a. Ausweitung der rentenrechtlichen Höherversicherung nach § 162 Nr. 2 & 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit (inkl. entspr. Anpassung der Rgl. zur Beitragstragung & Beitragserstattung). Ausweitung des Anspruchs auf Budget für Arbeit. Wiedereinführung der Bußgeldvorschrift zur Ausgleichsabgabe und eine effektive Verfolgung der Verletzung der Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei öffentlichen und privaten Arbeitgeber*innen. Stärkere Verpflichtung der öffentliche Hand zur Beschäftigung schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen. Inklusive berufliche Bildung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Übergang & Zugang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärken. Durch Ausbau und Bekanntmachung des persönlichen Budgets und Stärkung und Bekanntmachung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Sowie das Rentenprivileg der WfbM (EMR nach 20 Jahren in Höhe von 80% der Bezugsgröße) auch beim Budget für Arbeit. Erhöhung der Entlohnung in WfbM. Lohn muss ausreichen, um von den existenzsichernden Leistungen wegzukommen. Steichen des Kriteriums des Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung, damit auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Arbeitsleben teilhaben können. Hinwirken auf einen inklusiven Arbeistmarkt durch mehr personenzentrierte Unterstützung und geminwohlorientiereter Arbeitsplätze.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 07.05.2024
- Beschreibung: Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich für einen inlusiven Arbeitsmarkt ein. Dazu gehören die Verbesserung der individuellen Förderung, mehr Durchlässigkeit von der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, mehr Transparenz bei der Entlohnung sowie eine höhere Entlohnung.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Sozialhelden e. V. am 20.03.2025
- Beschreibung: In unserer Position skizzieren wir konkrete Maßnahmen, um die UN-BRK konsequent umzusetzen: Transformation der Werkstätten für behinderte Menschen, einschließlich fairen Löhnen in Werkstätten, erleichterte Übergänge in den regulären Arbeitsmarkt und gezielte Unterstützung für Betriebe. Wir bitten, diese Forderungen in die Koalitionsverhandlungen einzubeziehen.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):