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6 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PsychPbG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (6)

    • Angegeben von: Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. am 21.03.2024
    • Beschreibung: Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten (zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen) Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) – einschließlich der..., ...Vergütungsregelungen in PsychPbG Die Frage einer auskömmlichen..., ...– insbesondere in § 6 PsychPbG-E – vorgesehene Erhöhung..., ...vorgesehen (§ 6 Nr. 1 PsychPbG-E); in dem gerichtlichen..., ...€ erfolgen (§ 6 Nr. 2 PsychPbG-E). Während ursprünglich..., ...erstinstanzlichen Verfahrens (§ 6 Nr. PsychPbG), sieht nun Nr. 3 PsychPbG-E..., ...erhält nach § 6 Nr. 4 PsychPbG-E die PSPB eine Vergütung..., ...Blick auf § 2 Abs. 2 S. 1 PsychPbG – im Idealfall von Neutralität...
    • Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 26.03.2026
    • Beschreibung: Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g Absatz 3 in Verbindung mit § 397a der Strafprozessordnung (StPO)). Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
    • Beschreibung: Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden. Das Policy Paper enthält Empfehlungen an Politik und Justiz, wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendlichen Strafverfahren verbessert werden kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Beschreibung: Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG). [158] Vgl. BR-Drs...
  • Zentrum für Safe Sport

    Aktiv vom 02.08.2024 bis 19.11.2025

    • Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
    • Beschreibung: Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Person ab (vgl. § 2 Abs. 1 PsychPbG). Kennzeichnend ist daher..., ...führen (vgl. § 2 Abs. 2 PsychPbG). 415 Das ZfSS sollte..., ...Mindestanforderungen aus §§ 3, 4 PsychPbG erfüllen. 416 Hat ...
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