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3 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (3)
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zur geplanten Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie fordern u.a. eine Klarstellung zur Anwendung der ICF, die Veröffentlichung der Verordnungsbegründung, den Verzicht auf Befristungen bei GdB-Feststellungen, die Beibehaltung der Heilungsbewährung und eine verbesserte Berücksichtigung von Befunden im laufenden Verfahren. Ziel ist eine gerechte und nachvollziehbare Feststellung von Behinderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Versorgungsmedizin- Verordnung - VersMedV - Versorgungsmedizinische Grundsätze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV...
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass die ICF nicht als konzeptionelle Rechtfertigung für die abstrakte Festlegung/Absenkung der GdB-Werte in Teil B herangezogen werden darf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV...
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 31.07.2025
- Beschreibung: Überarbeitung und Veränderungen des Teil A der VersMedV. Insbeondere Befunderhebungen und Begutachtungen, die erst während des Verfahrens zur Feststellung von GdB oder Merkzeichen durchgeführt werden sollen bereits ab dem Tag der Antragstellung zu berücksichtigen sein, wenn die Gesundheitsstörung im Antrag angegebenen war. Die Feststellung sollte ab Antragseingang ohne weitere Prüfung und Nachweise bis zu einem Jahr rückwirkend angenommen werden können. Auch kann die VersMedV trotz Orinetierung an den Begrifflichkeiten der ICF, die nach § 152 SGB IX zu treffenden Feststellungen des GdB nicht mit einer ICF-konformen Begutachtung des individuellen Teilhabebedarfs im konkreten Einzelfall gleichgesetzt werden. Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderung sind zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 353/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
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BR-Drs. 353/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV...