Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 20.05.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Referentenentwurf einer Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeisterverordnung) vorgelegt. Die vorgelegte Entwurfsfassung hat u.a. zum Inhalt, den Augenoptikern das Recht einer Bewertung von Befunden zuzuweisen. Damit würde die Ausübung von Heilkunde zum Bestandteil der Prüfung zum Augenoptikermeister bzw. des Optikerhandwerks gemacht.Diese Überschreitung der Grenze zur Heilkunde wäre für einen Handwerksberuf nicht zulässig und deshalb –gemessen an den einschlägigen gesetzlichen Regelungen– nicht hinnehmbar. Die entsprechenden Regelungen, insbesondere die der §§ 3, 7 und 10, sind deshalb aus dem Entwurf zur Neuordnung der Augenoptikermeisterverordnung herauszunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Augenoptikermeisterverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Augenoptikermeisterverordnung...
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 19.05.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Referentenentwurf einer Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeisterverordnung) vorgelegt. Die vorgelegte Entwurfsfassung hat u.a. zum Inhalt, den Augenoptikern das Recht einer Bewertung von Befunden zuzuweisen. Damit würde die Ausübung von Heilkunde zum Bestandteil der Prüfung zum Augenoptikermeister bzw. des Optikerhandwerks gemacht.Diese Überschreitung der Grenze zur Heilkunde wäre für einen Handwerksberuf nicht zulässig und deshalb –gemessen an den einschlägigen gesetzlichen Regelungen– nicht hinnehmbar. Die entsprechenden Regelungen, insbesondere die der §§ 3, 7 und 10, sind deshalb aus dem Entwurf zur Neuordnung der Augenoptikermeisterverordnung herauszunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeisterverordnung - AugOptMstrV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Augenoptikermeisterverordnung...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Augenoptiker-Handwerk („Augenoptikermeisterverordnung“) und die ..., ...Regelungen der neuen Augenoptikermeisterverordnung in der Auslegung..., ...Neufassung der Augenoptikermeisterverordnung nun jedoch..., ...Neufassung der Augenoptikermeisterverordnung erst am 1.7.2026..., ...klagen. Die neue Augenoptikermeisterverordnung würde damit..., ...Fassung der neuen Augenoptikermeisterverordnung ziemlich genau..., ...überein, dass die Augenoptikermeisterverordnung nicht ein ..., ...c der neuen Augenoptikermeisterverordnung: „§ 3 Meisterprüfungsberufsbild..., ...Neufassung der Augenoptikermeisterverordnung vorzugehen...
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Modernisierung Augenoptikermeister-VO unter Berücksichtigung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 09.01.2025
- Beschreibung: Zu den Leistungen eines Augenoptikermeisters soll insbesondere die Durchführung von Anamnesen und deren Bewertung zur Feststellung von Auffälligkeiten am Auge und deren Ursachen gehören. Bei diesen Tätigkeiten kann es sich um die unerlaubte Ausübung von Heilkunde handeln. Daher plädiert die Bundesärztekammer, in den §§ 3, 7 und 10 des AugOptMstrV-E die Teile zu streichen, die über das Ziel der Anfertigung und Anpassung von Sehhilfen hinausgehen und sich in Bereiche augenärztlicher Tätigkeit ausdehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Augenoptikermeisterverordnung
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 07.08.2024
- Beschreibung: Augenoptikermeister mit entsprechender Ausstattung an Messgeräten sollen Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für Inhaber bzw. Bewerber einer Führerscheinklasselassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE bzw. D1E durchführen dürfen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2 Nr. 7 der Augenoptikermeisterverordnung vom 29. August...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk aus dem Jahr 2005 soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Augenoptikermeisterverordnung...