Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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- Angegeben von: VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. am 06.03.2024
- Beschreibung: Verhinderung von nicht sicherheitsfördernden Neuregelungen. Abwehr von Regelungen, die eine erneute Erhöhung der Kosten für Waffenbehörden, Polizeien, Waffenfachhandel durch Regelungen oder Bürokratie bedeuten (wie zuletzt: Nationales Waffenregister, Verbot von hochkapazitiven Magazinen, Einführung neuer wesentlicher Waffenteile, Verbot von verschiedenen Waffengattungen). Es soll verhindert werden, dass Armbrüste und SRS-Waffen weiter reglementiert werden, ohne dass es hierzu eine valide Datenbasis an Straftaten gibt. Es soll dafür gesorgt werden, dass einzelne Gesetzesveränderungen der Vergangenheit evaluiert werden. Es soll eine eigene Kostenfolgeabschätzung eingebracht werden, da die Schätzung der Regierung oftmals deutlich unterhalb der reellen Kosten liegen (3.WaffRÄndG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen -
BR-Drs. 263/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen" -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... WaffG i.V.m. § 13 f AWaffV ). • Wir wollen keine..., ...36 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV ). Es existieren unzählige..., ...zuständige Behörde gemäß § 14 AWaffV auf Antrag eines Betreibers..., ...Erlaubnispflichten, § 3 Abs. 2 AWaffV : Anerkennung von Sachkundelehrgängen, § 13 / §14 AWaffV : Aufbewahrungskonzepte..., ...nach Aussehen In § 6 AWaffV werden verschiedene Schusswaffen..., ...Waffenbesitzer verboten ist (§ 7 AWaffV). Sie werden dienstlich..., ...Verwaltungsvorschriften (AWaffV, WaffVordruckVwV, WaffVwV..., ...entbehrt, schließt § 6 AWaffV bestimmte Arten von Waffen..., ... prüfen, ob die in der AWaffV formulierten Ordnungswidrigkeitentatbestände...
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- Angegeben von: VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. am 07.03.2024
- Beschreibung: Das Nationale Waffenregister stellt eine große Belastung für Büchsenmacher, Waffenfachhändler und Waffenhersteller, aber auch für die Waffenbehörden dar. Wir setzen uns für eine praxisgerechtete Abbildung des Handelsalltags in den Meldevorgängen ein, damit die Meldungen an das Nationale Register möglichst zeitoptimiert erfolgen können und gleichzeitig der Lebenszyklus der Waffe optimal und fehlerfrei abgebildet werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 24 WaffG i.V.m. § 21 AWaffV geändert, dass nun alle..., ...§ 24 WaffG i.V.m. § 21 AWaffV gewährleisten jederzeit...
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Regelung im Bundesgebiet zur Aufbewahrung des Schlüssel von Waffenschränken vereinheitlichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 263/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen"
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BR-Drs. 263/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Schützenbund am 17.06.2024
- Beschreibung: Rücknahme von gesetzlichen Vorgaben, die den Sportschützen belasten, aber keinen Sicherheitsgewinn mit sich bringen; Einführung von inhaltlichen Erleichterungen mit der Sportwaffe für Sportschützen; Entbürokratisierung des Rechts; Verbesserung der Lesbarkeit des Rechts; Erleichterung des Umgangs mit den Regelungen in der Praxis für Sportschützen und Behörden; Praxistaugliche Regelungen des Waffenrechts, die eine Ausübung des Schießsports bestmöglich ermöglichen, dabei aber auch dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft genüge tun
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Waffengesetz
Aktiv vom 17.04.2024 bis 23.05.2024
- Angegeben von: Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. am 17.04.2024
- Beschreibung: Änderungen des Waffengesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. (VdW e.V.) am 08.04.2025
- Beschreibung: Im Kontext des Waffenrechts sind u.a. Regelungen über den Umgang (Erwerb, Besitz, Führen etc.) von Schusswaffen und Munition durch Sammler, Waffensachverständige, Sportschützen und Jäger, ferner auch über Herstellung/ Vertrieb getroffen. Unser Verband plädiert für ein liberales Waffenrecht und setzt sich dafür ein, ungerechtfertigte und unverhältnismäßige waffenrechtliche Verschärfungen zu verhindern, damit legalen Waffen- und Munitionsnutzer auch weiterhin Ihrem Hobby bzw. Ihrer Tätigkeit nachgehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Jagdverband am 30.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung weiterer Waffenrechtsverschärfungen, die keinen Gewinn für die innere Sicherheit bringen, aber weitere Verbote und bürokratischen Aufwand.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 203/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik
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BR-Drs. 203/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der BDMP e. V. widmet sich u.a. der Mitwirkung bei der Gestaltung der Waffengesetzgebung auf nationaler und internationaler Ebene. Er bündelt die Interessen der Mitglieder und vertritt diese gegenüber der Politik im In- und Ausland, durch konkrete Mitarbeit bei der Gestaltung der Waffengesetzgebung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Keine unnötigen Verschärfungen waffenrechtlicher Regelungen
Aktiv vom 06.06.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband zivile Legalwaffen e. V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Waffenrechts sind u.a. Regelungen über den Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen durch Jäger, Schützen und Sammler getroffen. Auch Regelungen zur Herstellung und den Vertrieb von Waffen ist im Waffenrecht geregelt. Das BZL setzt sich dafür ein, dass in diesen Bereichen keine willkürlichen Verschärfungen des Waffenrechts vorgenommen werden, so dass auch zukünftig Jäger ihrem Hobby, Schützen ihrem Sport und Industrie und Handel ihren legalen Geschäften nachgehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) am 12.03.2024
- Beschreibung: Im Waffenrecht und seinen Verordnungen sind Regelungen über die Herstellung sowie den Vertrieb, die Verbringung und den Import von Waffen und Munition niedergelegt. Diese sollen weiterhin so gestaltet sein, dass eine Produktion von zivilen Schusswaffen und Munition weiterhin möglich ist.
- Betroffene Bundesgesetze (5):