Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) am 27.06.2024
- Beschreibung: Verschlankung und Vereinfachung der bestehenden Verfahren zur Entlastung vom Steuerabzug nach § 50a EstG beim BZSt im Interesse der Inhaber*innen von Urheber- und Leistungsschutzrechten (Verschlankung der Antrags- und Prüfungsverfahren, Vereinfachung von Wiederholungsanträgen, Beschleunigung der Bearbeitungszeiten).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/10898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerentlastungsverfahren“ (Drucksache 20/10715)1 – wobei leider nicht...
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- Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
- Beschreibung: Inländische Einkünfte von ausländischen Musikschaffenden und Lizenzgebern unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon freistellen lassen (§50a EStG). Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Dadurch werden Musikschaffenden und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen – ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung dringend reduziert werden. Dies erfordert eine Auflösung des Antragsstaus beim BZSt, eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Vereinfachung der Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/10898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/11288
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerentlastungsverfahren“ (Drucksache 20/10715)1 – wobei leider nicht...
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- Angegeben von: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Problematisch sind der im internationalen Vergleich deutlich erhöhte Aufwand für entsprechende Nachweise für ausländische Vergütungsgläubiger sowie die unzumutbare Bearbeitungszeiten beim BZSt von bis zu zwei Jahren. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerentlastungsverfahren“ (Drucksache 20/10715). Die betroffenen Branchen...
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- Angegeben von: Bundesverband Musikindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BVMI appelliert, die seit Juni 2021 durch das Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) entstandenen bürokratischen Hürden abzubauen und die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, um diesen (auch innereuropäischen) Wettbewerbsnachteil zu beseitigen. Insbesondere für den Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz keinerlei positive Wirkung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerentlastungsverfahren“ (Drucksache 20/10715). 1 Die betroffenen Branchen...
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- Angegeben von: DMV - Verband Deutscher Musikverlage am 28.06.2024
- Beschreibung: Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile. Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerentlastungsverfahren“ (Drucksache 20/10715) – wobei leider nicht...
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- Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Umsetzung des AbzStEntModG einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerentlastungsverfahren“ (Drucksache 20/10715) – wobei leider nicht...
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- Angegeben von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Bearbeitungsstau bei Steuerabzugsverfahren im Bundeszentralamt für Steuern soll umgehend behoben und das Verfahren insgesamt für die Zukunft vereinfacht werden. Dafür sollen bei vorliegenden Wiederholungsanträgen bis auf Weiteres grundsätzlich Genehmigungen von Anschlussfreistellungen erfolgen und die Nachweispflichten dauerhaft auf ein Minimum (Ansässigkeitsbescheinigung bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen) reduziert werden. Darüber hinaus sollte der Schwellenwert auf 50.000 Euro angehoben und das derzeitige Online-Registrierungsverfahren auf seine Effektivität hin geprüft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerentlastungsverfahren“ (Drucksache 20/10715)1 – wobei leider nicht...
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- Angegeben von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Reduzierung der Bearbeitungszeit und des Aufwandes für die Nachweispflicht Verfahrens zum Steuerabzug nach §50a EstG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerentlastungsverfahren“ (Drucksache 20/10715). 1 Die betroffenen Branchen...