Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.09.2024
- Beschreibung: § 4 TierNebG sieht Ausnahmen zur grundsätzlichen Beseitigungspflicht von Tierischen Nebenprodukten vor, nämlich die Verbrennung („Kremierung“) von Heimtieren und Equiden. Dabei unterliegt die Verbrennung von Equiden jedoch einer Einzelfall-Genehmigungspflicht der zuständigen Behörde. Diese Genehmigungspflicht sollte in eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige abgeändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nebenprodukterecht (VO 1069 / 2009, TierNebG); Infragestellung der..., ...Beseitigungsgesetztes (TierNebG) im Jahr 2017 sind gemäß § 4 TierNebG Ausnahmen zur grundsätzlichen...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 25.06.2026
- Beschreibung: Die BTK begrüßt die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Belastungen grundsätzlich. Besonders unterstützt die BTK die geplante Änderung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes, wonach die bisherige Genehmigungspflicht für die Kremierung von Equiden durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden soll. Die BTK sieht darin einen sachgerechten Bürokratieabbau, der die praktische Umsetzung erleichtert und die zuständigen Behörden entlastet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 30.06.2026
- Beschreibung: Im Zuge der geplanten Änderung der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) setzt sich der VHE dafür ein, die bewährten nationalen Regelungen zur hygienisierenden Behandlung von Küchen- und Speiseabfällen in Kompostierungs- und Biogasanlagen rechtssicher fortzuführen. Insbesondere soll der Verweis auf die Bioabfallverordnung (BioAbfV) erhalten bleiben, da sich deren Vorgaben seit Jahrzehnten als hygienisch bewährt und vollzugstauglich erwiesen haben. Zudem sollen praxisgerechte Klarstellungen zu geschlossenen Kompostierungssystemen, Reinigung und Desinfektion, Dokumentationspflichten sowie Hygieneindikatoren geprüft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. am 25.04.2024
- Beschreibung: Die Behandlung von tierischen Nebenprodukten in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen sowie Produktanforderungen werden im Veterinnarrecht geregelt. Daraus ergeben sich auch die Anforderungen durch die BGK-Gütesicherungen. Bei Anpassung nationaler Gesetzgebung an Europäische Vorgaben muss die Praktikabilität der Vorgaben beachtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):