Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
- Beschreibung: Der DVR empfiehlt im Rahmen der Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Einführung einer Helmpflicht zur Vermeidung schwerer Kopfverletzungen zu prüfen, die Anhebung des Mindestalters auf 15 Jahre, die Einführung eines Befähigungsnachweises für Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber wird gebeten ,sich für einen solchen einheitlichen Befähigungsnachweis auf europäischer Ebene einzusetzen. Der DVR empfiehlt die seitliche Kenntlichmachung von Elektrokleinstfahrzeugen mit gelben, seitlich wirkenden Seitenmarkierungsleuchten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 02.10.2025
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede. Regelungen für das Abstellen von EKf auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sollten nicht dazu führen, das bestehende und künftige Angebot einzuschränken, welches Verbrauchern nachhaltig eine gesteigerte Mobilität ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
- Beschreibung: Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch gegen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 14.08.2024
- Beschreibung: - § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: LimeBike Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt den Betrieb von Elektrokleinfahrzeugen wie E-Scootern auf öffentlichen Straßen. Die Verordnung legt technische Anforderungen an die Fahrzeuge fest, wie z.B. Höchstgeschwindigkeit und Bremsvorrichtungen. Darüber hinaus regelt sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, darunter Altersbeschränkungen und Versicherungspflichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung um Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange. Aktuell ist das Fahren von OneWheel, MonoWheel oder Elektro-Skateboard nach §1 des Pflichtversicherungsgesetzt eines Strafttat. Um Fahrzeuge ohne Lenk und Haltestange zuzulassen benötigen sie zukünftig eine Typenzulassung um wie z:b. der E-Scooter auch eine Versicherung erhalten zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Neben verbesserten Sicherheitsstandards für Batterien soll künftig auch eine neue E-Scooter-Regulierung folgen. So plant das Bundesministerium für Verkehr eine neue Verordnung, welche die Regeln für E-Scooter nochmals nachschärfen soll und sie denen für den Radverkehr weitgehend angleicht. Auf diese Weise könnte die Integration von E-Scootern in den bestehenden Verkehrsmix weiter vorangetrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 13.02.2025
- Beschreibung: Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Plattform Shared Mobility am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):