Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (30)
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- Angegeben von: Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Verordnungsverfahren (u. a. PBefG, eKFV, FZV) erarbeitet, sich ...
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- Angegeben von: Plattform Shared Mobility am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (eKFV) Sehr geehrte Damen und..., ... zum aktuellen Entwurf eKFV-Novelle vom 15.03.2024...., ...Beteiligungsprozess der eKFV Evaluierung durch das Bundesamt..., ...Bundesregierung, die Novellierung der eKFV auf die wissenschaftlichen..., ...Verschiebung der §§ 9-12 der eKFV in die Straßenverkehrs-Ordnung...
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- Angegeben von: Voi Technology Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Bitkom begrüßt die Novelle grundsätzlich, weißt allerdings auf die Risiken des geplanten Parkverbots für nicht-stationsbasierte Sharing-Fahrräder und E-Scooter hin und setzt sich dafür ein, dass der Entwurf entsprechend angepasst wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) Zusammenfassung Am 26...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
- Beschreibung: punktuelle Anpassungen in der eKFV, Änderungen bezogen auf die technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge, Anpassung der Sicherheitsanforderung der Batterien, Anpassung der verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr, Überfürhung der verhaltensrechtlichen Regelungen in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...derzeit gültige Fassung der eKFV sieht in § 11 Absatz 4 ..., ...11 Absatz 4 Satz 1 und 2 eKFV im Wortlaut in die StVO..., ... bei der Einführung der eKFV die Nutzung von Radwegen...
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- Angegeben von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), darunter auch von Bolt betriebene “E-Scooter”, in Deutschland. Das BMV hat im Sommer 2025 einen Entwurf für eine Anpassung der eKFV vorgelegt. Darin wird u.a. geregelt, dass für geteilte E-Scooter zukünftig grundsätzlich eine Sondernutzungspflicht gilt und zudem das Abstellen nur noch ausschließlich an festen Abstellorten gestattet wäre. Bolt hat das Ziel, dass Städte und Kommunen auch zukünftig selber entscheiden können, ob E-Scooter Sondernutzung oder Gemeingebrauch sind und ob das Parken der E-Scooter sowohl im Free-Float als auch im stationsbasierten Betrieb zulässig ist oder nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektrokleinstfahrzeuge nach §1 eKFV per mail an: sabine.staehr..., ...veröffentlichten Evaluierung der eKFV durch die BASt1 , die..., ...Elektrokleinstfahrzeuge nach § 2 eKFV und § 1 Pflichtversicherungsgesetz...
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- Angegeben von: LimeBike Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt den Betrieb von Elektrokleinfahrzeugen wie E-Scootern auf öffentlichen Straßen. Die Verordnung legt technische Anforderungen an die Fahrzeuge fest, wie z.B. Höchstgeschwindigkeit und Bremsvorrichtungen. Darüber hinaus regelt sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, darunter Altersbeschränkungen und Versicherungspflichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung um Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange. Aktuell ist das Fahren von OneWheel, MonoWheel oder Elektro-Skateboard nach §1 des Pflichtversicherungsgesetzt eines Strafttat. Um Fahrzeuge ohne Lenk und Haltestange zuzulassen benötigen sie zukünftig eine Typenzulassung um wie z:b. der E-Scooter auch eine Versicherung erhalten zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.08.2024
- Beschreibung: Der ADAC fordert insbesondere die Einführung einer Betriebsgefahr nach §7 StVG für Elektrokleinstfahrzeuge aus Gründen des Opferschutzes, die Vergrößerung der erforderlichen Versicherungsplaketten zur deren besseren Erkennbarkeit gerade in Unfallfluchtfällen, die Abgrenzung BKatV Nr. 235/235 zu §6 PflVG, wann beim Fahren ohne Versicherungsschutz eine OWI und wann eine Straftat vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der eKFV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 14.08.2024
- Beschreibung: - § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verkehrsflächen: Gemäß eKFV dürfen eKF bereits seit..., ...Verkehrsflächen: Gemäß eKFV dürfen eKF bereits seit..., ...Verkehrsflächen: Gemäß eKFV dürfen eKF bereits seit...