Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wikimedia Deutschland wirkt auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hin. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LEONINE Holding GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir appellieren daran, bei der Umsetzung der Opt-out-Regelung für Text- und Data-Mining (§ 44b Abs. 3 UrhG) die richtige Balance zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der Ermöglichung von Innovationen zu finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
- Beschreibung: Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sollen. In §44b Abs. 1 UrhG (neu) wird TDM derzeit ..., ...klare Rechtslage zu § 44b UrhG (Ausnahme zu Text und Data..., ...der TDM-Ausnahme (§ 44b UrhG) werden Werke von Bürger..., ...Erlaubnis für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Erlaubnisse für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Google-Eingaben. § 44b des UrhG zu Text und Data Mining..., ...Einführung des Art 4 / § 44b UrhG ist kein Opt-out in Funktion..., ...Data-Mining Ausnahme 44b UrhG. Kultur- und Medienpolitik..., ...und-Data-Mining-Ausnahme §44b UrhG auch unter Aspekten des..., ... implementiert als §44b UrhG für kommerzielle Zwecke...
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- Angegeben von: Corint Media GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Corint Media setzt sich dafür ein, das Erfordernis der "Zahlung eines Eintrittsgeldes" in § 87 Abs. 1 Nr. 3 UrhG zu streichen. Diese Formulierung ist technisch und auch im Hinblick auf die Nutzungsrealität überholt. Zudem bedeutet die aktuelle Regelung für die Sendeunternhemen bei der Verwertung ihrer Rechte einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand, da sie die Rechte der an den Sendungen Beteiligten im Einzelnen nachweisen müssen. Auch aus diesem Grund sollte den Sendeunternehmen die Wahrnehmung "aus eigenem Recht" ermöglicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
- Beschreibung: Es wird auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hinfewirkt. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: D-Popkultur e.V. am 07.07.2025
- Beschreibung: Nachschärfen von § 32 d UrhG: Künstler*innen benötigen das unabdingbare Recht auf transparente, vollständig überprüfbare Lizenzabrechnungen bis zu 10 Jahre rückwirkend
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VG Bild-Kunst am 17.06.2024
- Beschreibung: Änderung und Konkretisierung des § 44b UrhG zum Text- und Datamining insbesondere Klarstellung, dass Training generativer KI-Anwendung nicht unter die Schrank für Text- und Datamining fällt, sowie Festlegung und Definition des möglichen Nutzungsvorbehalts.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Urheberrechtsgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 05.08.2025
- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Revidierte Berner Übereinkunft lässt den Nationalstaaten beträchtlichen Spielraum bei der Gestaltung des urheberrechtlichen Schutzes für amtliche Werke. Dieser Spielraum wird vom aktuellen § 5 Abs. 1 und 2 UrhG nicht ausgeschöpft. Eine Reform des Urheberrechts in Deutschland soll die Nachnutzbarkeit amtlicher Werke in Deutschland verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen (Privatkopie) wurde in den 1960er-Jahren als Behelfskonstruktion eingeführt, mit der Hersteller von Tonbandgeräten verpflichtet wurden, von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Pauschalabgabe einzuziehen und an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) weiterzuleiten. Inzwischen wurde das System auf alle kopierfähigen Geräte und Speichermedien ausgeweitet. Immer mehr Produkte sind von der Abgabe betroffen, mit denen in Zeiten des Streamings immer weniger Privatkopien angefertigt werden. Das veraltete und kostenintensive System behindert den EU-Binnenmarkt und muss daher dringend reformiert werden. Privatkopien sollten in Zukunft über ein technologieneutrales und geräteunabhängiges Modell kompensiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 17.03.2024
- Beschreibung: Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG an die Wahrnehmungsberechtigten..., ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG durch die VG WORT. Damit..., ...Bibliothekstantieme basiert auf § 27 UrhG und § 63a (3) UrhG. Der..., ... zur Umsetzung des § 27 UrhG in Bezug auf analoge Spiele...