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30 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"TAMG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (30)

    • Angegeben von: Bernstein Public Policy GmbH am 29.12.2025
    • Beschreibung: Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes für tierwohlorientierten Informationsaustausch zwischen Tierarzneimittelherstellern und professionellen Tierhaltern. Sicherung der Werbeöffnung für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel (Impfstoffe) durch Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Bernstein Health am 28.06.2024
    • Beschreibung: Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes für tierwohlorientierten Informationsaustausch zwischen Tierarzneimittelherstellern und professionellen Tierhaltern . Sicherung der Werbeöffnung für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel (Impfstoffe) durch Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. am 08.02.2025
    • Beschreibung: - Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein. - Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in. - Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn..., ...und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn...
    • Angegeben von: EW GROUP GmbH am 09.12.2025
    • Beschreibung: Mit der Verordnung (EU) 2019/6 und den ergänzenden tiergesundheitsrechtlichen Verordnungen wurde der europäische Rechtsrahmen für Tierarzneimittel und Diagnostik umfassend harmonisiert. Der nationale Gesetzgeber ist verpflichtet, das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) daran anzupassen, ohne die unionsrechtlich vorgegebenen Spielräume zu überschreiten. Der vorliegende Regierungsentwurf enthält jedoch weiterhin nationale Sonderregelungen, die über das EU-Recht hinausgehen und für Hersteller autogener Impfstoffe, Diagnostiklabore und Anbieter von In-vitro-Diagnostika erhebliche praktische Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteile schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2475 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und das Tiergesundheitsgesetz..., ...mit der Novellierung des TAMG und des TierGesG unter ..., ...vorgesehenen Regelungen im TAMG und TierGesG erheblich ..., ...aktuellen Referentenentwurf zum TAMG soll nach § 35b Abs. 3 ..., ...Inkrafttreten des neuen TAMG eine angepasste, praktikable..., ...Der Referentenentwurf des TAMG sieht in § 35d Abs. 1 ausdrücklich...
    • Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 29.07.2025
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Anpassung des nat. Tiergesundheitsrechts an das Europ. Tiergesundheitsrecht. Wir freuen uns, dass in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf bereits einige der Anmerkungen unserer Stellungnahme von 2024 Berücksichtigung gefunden haben. Im aktuellen Tiergesundheitsgesetz ist lediglich die Verschleppung einer Tierseuche im Rahmen der Verbringung strafbewährt, während dies in der Vergangenheit (altes Tierseuchengesetz) für jegliche Verschleppung einer Tierseuche galt. U. a. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bitten wir, diese Änderung rückgängig zu machen. Zudem ist die angeführte Bußgeldbewährung für das vorsätzliche Nichtmelden einer Tierseuche ungenügend; wir fordern stattdessen eine Einordnung als Straftat.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...2019/6 und dann auch im TAMG geregelt sind. Buchstabe..., ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) bedauern wir, dass im ..., ...des „§ 21a Werbung“ ins TAMG ersatzlos gestrichen wurde..., ...Verordnung (EU) 2019/6 und im TAMG weisen wir gern erneut ..., ...eine nach § 35b Absatz 1 TAMG handelt. Zu Nummer 5: ..., ... sowie den §§ 15 und 17 TAMG richtet, geändert wurde..., ...Anwendung durch § 50 Absatz 4 TAMG geregelt wäre. Zu Nummer..., ...Rechtsverordnung nach § 50 Absatz 6 TAMG fortgeführt werden, sondern..., ...angedachten Vorschriften in § 14 TAMG nun endlich ein Weg für...
    • Angegeben von: Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Initiative des BMEL, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, und damit die Gefahr von Resistenzentwicklungen zu minimieren, unterstützen wir ausdrücklich. Nach der aktuellen Gesetzeslage soll der Antibiotikaeinsatz durch eine Erhebung der Therapiehäufigkeit reduziert werden. Zur Erhebung der Behandlungstage werden für jeden angewendeten antibiotisch wirksamen Wirkstoff die Anzahl der behandelten Tiere einer Nutzungsart mit der Anzahl der Behandlungstage multipliziert. Wirkstoffkombinationen werden grundsätzlich mehrfach gewertet, und dies zusätzlich unabhängig von der Art der Anwendung und ihres tatsächlichen Resistenzbildungspotentials. Das ist wissenschaftlich angreifbar und verfehlt unseres Erachtens zudem das Ziel der Antibiotikaminimierung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
    • Beschreibung: § 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 338/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
    • Beschreibung: § 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...tierärztlichen Praxis (§ 44a TAMG n. F.) Die Anzahl von..., .../578 (§ 61a i.V.m. § 95 TAMG n.F.) Bezüglich der ...
    • Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.09.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Vorlage eines weiteren Referentenentwurfs auf dem Weg der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das Europäische Tiergesundheitsrecht. Insbesondere angesichts der Menge und des Umfangs der anzupassenden Rechtstexte und dem daraus resultierenden Unvermögen, alle nötigen Änderungen zeitgleich in Kraft treten zu lassen, bitten wir dringend darum, die (vorübergehende) Entstehung von Rechtslücken, insbesondere in Bezug auf die Meldeverpflichtungen und die erst noch in Kraft zu setzende neue Meldeverordnung unbedingt zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Referentenentwurf des BMEL zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt werden sollen..., ...Tierarzneimitteln in das TAMG überführt werden. Daher..., ...2019/6 und dann auch im TAMG geregelt sind. Buchstaben..., ...Neuaufnahme von Absatz 3 in § 14 TAMG, dass die Zubereitung, ..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG, die ursprünglich aus §..., ...vor der Überführung ins TAMG auch die Humanarzneimittel..., ... seit Inkrafttreten des TAMG nicht mehr erfasst sind..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG nach den Wörtern "eines..., ...EU) 2019/6 im nationalen TAMG klargestellt wird, dass..., ...eine nach § 35b Absatz 1 TAMG handelt, sollten nach Herstellungserlaubnis..., ...Impfstoffe weg und wird im TAMG nur für inaktivierte immunologische..., ...in das TierGesG oder das TAMG überführt wird. Auch mögliche...
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