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31 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SGB 9 2018"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (31)

    • Angegeben von: Werkstatträte Deutschland e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Zusammenhang mit der Reform der Werkstätten möchte WRD Einfluss darauf nehmen, dass das Entlohnungssystem in Werkstätten grundlegend verändert wird. Beschäftigte sollen dabei mindestens ein auskömmliches Entgelt erhalten, statt von Grundsicherung leben zu müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Art. 20 UN-BRK konsequent umsetzen. Menschen mit Menschen mit Behinderung müssen während Fahrten mit dem ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen geschützt werden. Fahrzeugführer*innen des ÖPNV müssen entsprechend geschult werden. Verkehrsbetriebe des ÖPNV müssen über Gewaltschutzkonzepte verfügen. Kinder & erwachsene Menschen mit Behinderung benötigen einen Anspruch auf Mobilitätstraining &/o. Assistenzleistungen, um die Nutzung des ÖPNV oder anderer Mobilitätsmittel wie Fahrräder, Roller etc. zu erlernen. Die §§ 78 und 83 SGB IX müssen entsprechend ergänzt werden. Leistungen für Kfz nach § 83 SGB IX dürfen nicht von einer behinderungsbedingten Unzumutbarkeit der ÖPNV-Nutzung abhängig gemacht werden. In den Leistungskatalog des § 83 SGB IX sind weiter Verkehrsmittel aufzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
    • Beschreibung: Umsetzung Kinder- und Jugendhilfestrukturreform; inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention; Abbau von Bürokratie und Verbesserung der Verwaltungsabläufe; klare Zuständigkeiten und verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Leistungssysteme; Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung; Vermeidung von Leistungseinschränkungen im Rahmen von Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen; kritische Prüfung neuer Vorrang- und Nachrangregelungen, Erhalt individueller Rechtsansprüche und Zugänglichkeit von Leistungen; Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Unterstützungsangebote für junge Menschen und Familien.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 28.01.2025
    • Beschreibung: Der Kabinettsentwurf eines GVSG bedarf an verschiedenen Stellen einer Überarbeitung. Dies betrifft die Ausweitung der Genehmigungsfunktion von Hilfsmittelverordnungen bei sozialpädiatrischen Zentren auf weitere Bereiche, die TI-Anbindung sämtlicher Hilfsmittelleistungserbringer durch eine neue Befugnisnorm, das Erfordernis einer einheitlichen Plattform für elektronische Kostenvoranschläge, die Gleichbehandlung von Leistungserbringern bei gesetzlicher Zuzahlung zur Vermeidung von Inkassorisiken für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich, die Anerkennung digitaler Unterschriften der Versicherten bei der Beratungsdokumentation und die Verschlankung der Dokumentationspflichten im Allgemeinen unter Änderung der Öffnungsklausel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Die Leistungen der Eingliederungshilfe für die Teilhabe und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung müssen weitestgehend unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern geleistet werden. Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Beeinträchtigung im SGB VIII zusammenführen. Schaffung eines offenen Leistungskatalogs, insbesondere für EGH-Leistungen. Aufgabe des Kriteriums der wesentlichen Behinderung. Schaffung eines einheitlichen Behinderungsbegriffs. Schaffung multiprofessioneller Teams im Jugendamt. Zielführende Übergangsregelungen zum neuen Recht schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Forderung einer konsequenten Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) in nationales Recht. Das bedeutet insbesondere die Erhebung des Merkmals Behinderung bei der Aufnahme u. die Ermittlung der Unterstützungsbedarfe (Art. 21 und Art. 22 Abs. 1 der RiLi). Aufhebung der aufenthaltsrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen auf Rehabilitation u. Teilhabe sowie die Streichung des § 100 Abs. 2 im SGB IX. Ein umfassendes Beratungs- und fachlich begleitetes Selbsthilfeangebot in den Muttersprachen der in Deutschland lebenden geflüchteten/vertriebenen Menschen mit Behinderung. Das Rückgängigmachen der letzten Änderung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG, damit der diskriminierende und verfassungswidrige Ausschluss von der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eintritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. (BAG GPV) am 09.06.2024
    • Beschreibung: Mit „Versorgungsverpflichtung“ ist gemeint, dass kei Bürger, keine Bürgerin wegen Art oder Schwere der seelischen Erkrankung ohne Hilfe bleibt. Für Krankenhäuser wird die Versorgungsverpflichtung durch Ländergesetzgebung umgesetzt. So müssen Länder sicherstellen, dass im Falle einer freiheitsentziehenden Unterbringung die Aufnahmeverpflichtung eindeutig definiert ist. Darüber hinaus bestimmen die Landesgesetze, ob und in welchem Umfang Krankenhäuser für definierte Einzugsgebiete eine Aufnahmeverpflichtung haben. Auch die Zuständigkeit kommunaler oder kommunal finanzierter Sozialpsychiatrischer Dienste ist durch die Vorgaben der Länder geregelt und wird ggf. auch durch die Kommune definiert. Eine vergleichbare Aufnahmeverpflichtung für andere Versorgungsbereiche gibt es nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
    • Beschreibung: Mit Blick auf aktuelle politische Bestrebungen zur Reform des Sozialstaats setzt sich das ZdK dafür ein, dass folgende Aspekte in der politischen Ausgestaltung berücksichtigt werden: die Verankerung von Befähigung als Leitprinzip, die Stabilisierung der Angebotsvielfalt insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Pflege, die Sicherung individueller Rechtsansprüche, die Bündelung von Leistungen („Hilfe aus einer Hand“), der Ausbau verbindlicher Präventionsstrukturen, eine faire Kommunalfinanzierung, die Umsetzung inklusiver Strukturen ohne Abbau individueller Ansprüche, Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die Stärkung sozialer Berufe sowie eine würdeorientierte Ausrichtung sozialstaatlicher Leistungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. am 29.04.2026
    • Beschreibung: Die BAG KJS begrüßt, dass die Bedeutung der Jugendsozialarbeit stärker herausgestellt wird. Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer teilhabegerechten und inklusiven Ausrichtung ist notwendig. Barrieren zwischen Gesetzen und Zuständigkeiten müssen abgebaut werden, um die individuellen Bedarfe wirkungsvoll zu erfüllen. Die Reform muss aus Sicht der BAG KJS Verfahren im Sinne der jungen Menschen vereinfachen, darf aber ihre persönlichen Rechte nicht schwächen. Sie muss die Planung und Steuerung verbessern, ohne die Subjektorientierung des SGB VIII aufzugeben, die zum Kern der Kinder- und Jugendhilfe gehört. Die geplante Reform bedeutet aus unserer Sicht einen grundlegenden Systemwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe. Dies lehnen wir ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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