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Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. (BAG GPV)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001974
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 15.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 09.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
BAG GPVOppelner Straße 13053119 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492283907637
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E-Mail-Adressen:
- info@bag-gpv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,02
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (17):
- Esther Böhle
- Nils Greve
- Bernd Kaltschnee
- Norma Kusserow
- Reiner Neuschl
- Heike Petereit-Zipfel
- Michaela Rolf
- Matthias Rosemann
- Rainer Schaff
- Steffi Weise
- Jörg Holke
- Katharina Fröhlich
- Dr. Monica Schol-Tadic
- Stefan Corda-Zitzen
- Dieter Schax
- Dr. Klaus Obert
- Jessica Odenwald
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Gesamtzahl der Mitglieder:
35 Mitglieder am 15.11.2024, davon:
- 33 natürliche Personen
- 2 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Vereins ist es, durch Gemeindepsychiatrische Verbünde (verbindliche Netzwerkstrukturen mit Übernahme einer regionalen Pflichtversorgung) für eine kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung und Verbesserung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten gemeindeintegrierten und personenzentrierten Versorgung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigung zu sorgen. Zum Zweck der Interessenvertretung werden daher durch Gespräche (u. a. Telefongespräche, persönliche Einzelgespräche, Organisation von Fachveranstaltungen), Teilnahme an fachpolitischen Diskussionen und Veranstaltungen sowie der Übersendung erarbeiteter Positionspapieren unmittelbarer Kontakt zu politischen Vertreterinnen und Vertretern gesucht. Ziel ist es durch die Interessenvertretung, Gemeindepsychiatrische Verbünde, arbeitend auf regionaler Ebene, gesetzlich zu stärken.
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Verankerung gemeinsamer Versorgungsverpflichtung für Menschen mit seelischen Behinderungen
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Beschreibung:
Mit „Versorgungsverpflichtung“ ist gemeint, dass kei Bürger, keine Bürgerin wegen Art oder Schwere der seelischen Erkrankung ohne Hilfe bleibt. Für Krankenhäuser wird die Versorgungsverpflichtung durch Ländergesetzgebung umgesetzt. So müssen Länder sicherstellen, dass im Falle einer freiheitsentziehenden Unterbringung die Aufnahmeverpflichtung eindeutig definiert ist. Darüber hinaus bestimmen die Landesgesetze, ob und in welchem Umfang Krankenhäuser für definierte Einzugsgebiete eine Aufnahmeverpflichtung haben. Auch die Zuständigkeit kommunaler oder kommunal finanzierter Sozialpsychiatrischer Dienste ist durch die Vorgaben der Länder geregelt und wird ggf. auch durch die Kommune definiert. Eine vergleichbare Aufnahmeverpflichtung für andere Versorgungsbereiche gibt es nicht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Etablierung Monitoringsystem über freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen
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Beschreibung:
Die Daten- und Informationslage hinsichtlich der Durchführung von Zwangsmaßnahmen an Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist unzureichend. Dokumentationspflichten sind in gesetzlichen Anforderungen und in Verträgen zwischen Leistungträgern und -erbingern zu verankern.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23