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16 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Pflegeassistenzeinführungsgesetz "« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (16)

  • Pflegeassistenzeinführungsgesetz

    Aktiv vom 26.07.2024 bis 14.03.2025

    • Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
    • Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
  • Pflegeassistenzeinführungsgesetz

    Aktiv vom 26.07.2024 bis 22.04.2026

    • Angegeben von: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.07.2024
    • Beschreibung: Schnelle Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeberufes mit 12-monatiger Ausbildung, der modular in die 3-jährige Pflegeausbildung nach PflBG passt und durch eine Zwischenprüfung einen eigenständigen Berufabschluss ermöglicht. Möglichst vollständige Anrechnung der Ausbildungsinhalte in beide Richtungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG)
    • Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 20.11.2024
    • Beschreibung: Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 427/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
  • Pflegeassistenzeinführungsgesetz

    Aktiv vom 27.09.2024 bis 28.03.2025

    • Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 27.09.2024
    • Beschreibung: Die vom Gesetzgeber angestrebte Verschiebung der Kosten für die Pflegeassistenzausbildung auf die Beitragszahlenden der Kranken- und Pflegeversicherung wird abgelehnt. Der vdek setzt sich für mehr Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Ausgaben des Landesausbildungsfonds für die Kranken- und Pflegekassen sowie die Vergabe der lebenslangen Beschäftigtennummer mit der Berufserlaubnis ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 427/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Ausbildungskostenumlage abschaffen

    Aktiv vom 30.09.2024 bis 17.03.2025

    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: Die Finanzierung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung soll analog zum Pflegeberufegesetz über die Einrichtung von Ausbildungsfonds auf Landes ebene sichergestellt werden. Dieses Modell ermöglicht es den stationären, teilstati onären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, den Umlagebetrag zu refinanzieren. Folglich geben Pflegeeinrichtungen die Kosten für die Ausbildungsumlage über die Eigenanteile direkt an die Pflegebedürftigen weiter. Der vzbv fordert, dass die Ausbildungskostenumlage abgeschafft wird. Die Ge winnung von Fachkräften und deren Ausbildung und somit auch die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
    • Beschreibung: Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegehilfeausbildung] (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 29.11.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems und damit zur Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Die Ausbildung sollte 18 Monate dauern, einen angemessenen und gut begleiteten Anteil an Praxislernen enthalten und berufliche Vorerfahrungen sollten zur Verkürzung der Ausbildung angerechnet werden können. Damit sollte die Regelung einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes sollte u.a. die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegehilfeausbildung] (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG..., ...Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG..., ...Pflegehilfeausbildung] (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG...
    • Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 15.08.2024
    • Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie befürwortet eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung mit klar profiliertem Berufsbild der Pflegeassistenzperson und Ablehnung einer bloßen Pflegehilfeausbildung ohne heilberufliche Qualifikation. Zur Entlastung der Pflegefachpersonen fordert er die Möglichkeit zur Delegation klar definierter Tätigkeiten an Pflegeassistenzkräfte sowie die Stärkung geriatrischer Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“. Zentral ist die gesetzliche Anerkennung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als gleichrangige Träger der praktischen Ausbildung nach PflAssEinfG und PflBG, um zusätzliche Ausbildungskapazitäten zu schaffen und qualifiziertes Personal frühzeitig zu binden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG...
    • Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
    • Beschreibung: Die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Gefordert wird, dass die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden. Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung wider-spricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten. Stattdessen führt die geplante Regelung dazu, dass die von den Pflegeeinrichtungen zu übernehmenden Anteile unmittelbar und zulasten der pflegebedürftigen Menschen wirken und die zu zahlenden Eigenanteile erhöhen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 427/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG...
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